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Kurzmeldungen KW 17/2018
Kurzmeldungen Digital

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Streit um Werbeblocker im Internet: Springer unterliegt vor dem BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Anbieten von Werbeblockern im Internet für zulässig erklärt. Damit sprachen die BGH-Richter Webseiten-Anbietern das Recht zu, Nutzer von Diensten auszusperren, wenn diese nicht bereit seien, auf den Einsatz eines Werbeblockers zu verzichten. Hintergrund ist die Klage des Medienkonzerns Axel Springer gegen den Werbeblocker-Anbieter Eyeo GmbH. Seit 2011 bietet das Kölner Unternehmen Adblock Plus an – ein Werkzeug zur Unterdrückung von Werbung auf Webseiten, durch das Springer sein Geschäftsmodell gefährdet sah. Das BGH hat entschieden, dass das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus, das für Internetnutzer unerwünschte Werbung etwa auf Nachrichtenseiten automatisch unterdrückt, nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt.

Recht und Verbraucherschutz: Digitaler Hausfriedensbruch

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes (19/1716) vorgelegt, mit dem die unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme unter Strafe gestellt wird. Danach sollen zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme die Rechtsgedanken der Paragrafen 123 und 248b des Strafgesetzbuches (StGB) in die digitale Welt übertragen und ein neuer Paragraf 202e geschaffen werden. IT-Systeme seien mindestens ebenso schutzwürdig wie das Hausrecht und das ausschließliche Benutzungsrecht an Fahrzeugen. Derzeit seien sogar Fahrräder besser geschützt als Computer mit höchstpersönlichen Daten. Die Gefahr für die Allgemeinheit, die von unbefugt genutzten informationstechnischen Systemen ausgeht, sei hoch. Es sei daher die Aufgabe auch des Strafrechts, den lückenlosen Schutz des bedeutsamen Grundrechts auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen.

Instagram: Mehr Datenschutz und Datenportabilität für eigene Nutzer       

Die Facebook-Tochter Instagram will ihre Nutzer besser schützen und mehr Datentransparenz ermöglichen. Das Portal hat bereits zahlreiche Schnittstellen (APIs) für Drittanbieter geschlossen, um zu verhindern, dass dort Daten abgezapft werden können. Darüber hat SWR3 bereits Anfang des Monats berichtet. Über die APIs ließe sich beispielsweise erfahren, welchen Accounts jemand folgt oder wie viele Follower er hat. Gerade diese Problematik spielte im Facebook-Datenskandal eine Schlüsselrolle. Nach Angaben des Online-Nachrichtenportals „Techcrunch“ sollen Instagram-Nutzer künftig auch die Möglichkeit bekommen, die über sie gesammelten Daten einzusehen und herunterzuladen. Darüber hinaus arbeite man an der Entwicklung eines Tools, das Herunterladen von Fotos, Videos und Nachrichten ermöglicht. Der genaue Umfang des Datenexports ist noch unklar. Die Portabilität der eigenen Daten im Fall eines Wechsels zum konkurrierenden Anbieter ist Teil der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai 2018 in 28 Ländern der Europäischen Union in Kraft tritt.

WhatsApp: Bald nur noch ab 16?

Der Messenger-Dienst WhatsApp will künftig das Mindestalter für die Nutzung von 13 auf 16 Jahre anheben. Die Informationen stammen aus dem gut unterrichteten Blog „WABetaInfo“. Anlass dürfte die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein, die schon bald in Kraft tritt. Nach Artikel 8 der DSGVO ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eines Kindes erst dann rechtmäßig, wenn es das 16. Lebensjahr vollendet hat. Allerdings können die Mitgliedstaaten der EU durch Rechtsvorschriften eine niedrigere Altersgrenze vorsehen – jedoch nicht unter 13 Jahren. Ob eine weltweite Anhebung des Mindestalters erfolgt oder ob nur bestimmte Länder betroffen sind, ist noch nicht bekannt. Der kostenlose Dienst, der seit 2010 zu Facebook gehört, hat weltweit mehr als 1,5 Milliarden Nutzer – darunter viele Schüler, die gerne WhatsApp nutzen, um mit Freunden zu chatten, Fotos und Videos zu verschicken und Sticker zu teilen.

Facebook: Künftig mehr Kontrolle für Eltern

Eltern können künftig besser die Facebook-Einstellungen ihrer minderjährigen Kinder kontrollieren und über bestimmte Freigaben mitentscheiden. Wie „Spiegel Online“ berichtet, stellt das Unternehmen in einem Blogpost vom 17. April 2018 „neue Datenschutzerfahrungen für alle auf Facebook“ vor. Darin geht es unter anderem um Facebook-Accounts von Nutzern unter 16 Jahren. Anlass ist die ab dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dem Blogpost zufolge bleibt das Mindestalter für die Nutzung von Facebook bei 13 Jahren. Von Änderungen werden zunächst Nutzer zwischen 13 und 15 Jahren betroffen sein. Wenn sie künftig bestimmte Funktionen nutzen wollen, wird die Erlaubnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nötig sein. Zudem sollen die Eltern von unter 16-Jährigen mitentscheiden, ob Facebook ihnen Werbung auf Basis von Partnerdaten anzeigen darf. Junge Nutzer, denen die Freigabe der Eltern fehlt, sollen vorerst eine „weniger personalisierte Version von Facebook mit eingeschränkter Freigabe und weniger relevanten Anzeigen“ zu sehen bekommen, heißt es.