Die KZV Bayerns appelliert an die Bundesregierung, endlich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass den Vormarsch internationaler Investoren in der ambulanten Versorgung wirksam begrenzt.
Scheinselbständigkeit von Poolärzten durch Bundessozialgericht unterbunden. Auch nach dem Urteil des BSG gilt: KV RLP hat Sicherstellungsauftrag für Bereitschaftsdienst. Die KV RLP macht sich sonst „selbst überflüssig“.