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Ziel: Die zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern

Gegenseitige Unterstützung: Prof. Rolf Hinz, KZVWL und ZÄKWL trafen sich zum Austausch

Trafen sich zum fachlichen Austausch (von links): Dr. Wilfried Beckmann, Thomas Hamacher, Prof. Dr. Rolf Hinz und Ingo Brüggemann.

Über ein Rundschreiben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZVWL) und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) an ihre Mitglieder hatte Prof. Dr. Rolf Hinz, Herausgeber der DZW, von den aktuellen Aktivitäten in der Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen der zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe erfahren. Ein Thema, was auch ihm sehr am Herzen liegt. Eine gemeinsame Schnittmenge für einen fachlichen Austausch war somit schnell gegeben.

In einem gemeinsamen Gespräch erörterten Dr. Wilfried Beckmann (Mitglied des Vorstandes der ZÄKWL), Thomas Hamacher (Leiter der KZV-Vertragsabteilung), Ingo Brüggemann (Teamleiter Prävention der ZÄKWL) und Prof. Hinz die jeweiligen Aktivitäten und geplanten Projekte für 2018, um sich dabei gegenseitig zu unterstützen.

Durch gute Versorgung und erfolgreiche Prophylaxe wurde die Zahngesundheit in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert. Laut der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) ist bei jüngeren Senioren die Karieserfahrung seit 1997 um sechs Zähne zurückgegangen. Leider verschlechtert sich die Befundsituation der Menschen deutlich, wenn sie infolge von Beeinträchtigungen den Zahnarzt nicht wie gewohnt aufsuchen können. Um dem Trend einer abnehmenden Zahngesundheit von Menschen mit Beeinträchtigungen entgegenzuwirken ist es erforderlich, durch Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen und durch Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention die zahnmedizinische Versorgung zum Wohle der Patienten zu gestalten.

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation künftig einen gesonderten Anspruch auf Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Ziel ist es, das überdurchschnittlich hohe Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen für diesen Personenkreis zu senken. Der Paragraf 22a SGBV tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Diese Regelung sei grundsätzlich sehr zu begrüßen, man müsse nur dafür sorgen, dass die Infrastruktur dafür in den Pflegeheimen gegeben ist. „Nicht, dass wir ähnliche Probleme bekommen, wie bei dem Recht auf einen Platz in einer Kindertagesstätte, aber gar nicht genügend Plätze vorhanden sind“, so Hinz.

Das Problem haben auch KZVWL und ZÄKWL erkannt. In erster Linie will man darum 2018 die Abdeckung von Pflegeheimen durch Kooperationsverträge effektiv voranbringen. Aktuell sind knapp 25 Prozent der Pflegeheime in einer Kooperation mit einem Zahnarzt. Bis Ende des Jahres wolle man laut Hamacher die Zahl deutlich steigern. Hier setze man auch weiter auf die gute Kooperation mit den Krankenkassen.

Beckmann wies außerdem darauf hin, dass man wissenschaftlich belegte Konzepte benötige, um bei der Prävention von Menschen mit Beeinträchtigungen Erfolg zu haben.

Insbesondere wurde diskutiert, wie das Pflegepersonal und die Pflegeleitung besser informiert und geschult werden könne. Oftmals ist das Pflegepersonal nicht im Stande, Prothesen richtig zu reinigen sowie ein- und auszusetzen. Hinz berichtete, dass er hier einige Ideen habe, wie sich – zum Beispiel mit Hilfe von Ultraschallgeräten – schnell einiges verbessern könnte. Auch Ansätze der Telemedizin und E-learning-Modelle wurden dabei angesprochen. Daneben spielte der Grad der Delegation von Aufgaben an das zahnmedizinische Fachpersonal eine Rolle.

Deutlich wurde, es gibt bereits viele Ansätze, um die Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigung zu verbessern, diese müssen nun weiter ausgebaut werden. Das geht am besten, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Dies wolle man in Zukunft weiter fokussieren.


Zahnärztliche Servicestelle zur Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen:

Die KZVWL und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe haben die „Servicestelle der Zahnärzte in Westfalen-Lippe für die Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen“ eingerichtet. Sie steht als koordinierende Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung zur Verfügung, etwa bei Fragen rund um die zahnärztliche Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigung, für die Ausbildung und Fortbildung von Mitarbeitern der Pflege in Fragen der Mund- und Zahnpflege und für die Information von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegenden zur Mund- und Zahnpflege.

Weitere Informationen zur Servicestelle gibt es unter: www.zahnaerzte-wl.de/servicestelle

Weitere Informationen zu Kooperationsverträgen gibt es unter: www.zahnaerzte-wl.de/kooperationsvertraege


Aufruf zur Gründung einer Aktionsgemeinschaft zahnmedizinische Prävention in der Pflege (AZPIP)

Bundesweiter Aufruf zur Beteiligung: Kolleginnen und Kollegen, die an der praktischen Umsetzung des Paragrafen 22a SGB V und der Gründung einer Aktionsgemeinschaft zahnmedizinische Prävention in der Pflege (AZPIP) interessiert sind, werden gebeten, sich bei der Redaktion der DZW – Die ZahnarztWoche unter pflege@dzw.de oder per Fax unter (0228) 28 92 16-20 zu melden. Als unabhängige Wochenzeitung für die Dentalbranche wird die DZW-Redaktion die Arbeitsgemeinschaft bis zu ihrer Gründung organisatorisch begleiten und über ihre Arbeitsergebnisse berichten.