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Was muss ich beachten?
Der Websitebetreiber muss sicherstellen, dass das Impressum für den User leicht erkennbar, unmittelbar zugänglich und ständig verfügbar ist. Darüber hinaus muss er einige Pflichtangaben beachten.

Der Websitebetreiber muss sicherstellen, dass das Impressum für den User leicht erkennbar, unmittelbar zugänglich und ständig verfügbar ist. Darüber hinaus muss er einige Pflichtangaben beachten.

Der Online-Auftritt einer Praxis und ihre Social-Media-Präsenz sind kein rechtsfreier Raum. Wer Regeln beachtet, dem bleiben Ärger und kostenpflichtige Abmahnungen erspart.

Beim nachgewiesenen Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften hilft meistens nur noch eins: die Defizite der Website schleunigst beseitigen, bevor noch mehr passiert. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich schon bei der Planung seiner Homepage (gegebenenfalls mit professioneller Unterstützung) mit den juristischen Anforderungen vertraut machen, um Fehler zu vermeiden, rät die Agentur adp in einer Pressemitteilung.

Schwachstelle Impressum

Häufige Unterlassungen betreffen unter anderem die Impressumspflichten: Laut einer Studie, die von der Münchener Online-Praxismarketing-Agentur Reif & Kollegen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei für Medizinrecht Prof. Schlegel, Hohmann, Mangold und Partner durchgeführt wurde, verfügen Websites von rund 90 Prozent der in Deutschland ansässigen Arzt- und Zahnarztpraxen über gar kein oder nur ein unvollständiges Impressum. Dabei beinhaltet ein Impressum die ladungsfähige Anschrift des Inhabers einer Website, damit rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können.

Impressumspflicht

Die Pflicht zu dieser sogenannten „Anbieterkennzeichnung“ (Impressumspflicht) bei „geschäftsmäßigen Online-Diensten” ergibt sich aus Paragraf 5 TMG (Telemediengesetz) sowie gegebenenfalls Paragraf 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag). Darüber hinaus sollte das Impressum „leicht auffindbar, stets verfügbar” (auch auf Unterseiten) sowie gleich als „Impressum” zu erkennen sein (nicht mehr als zwei Klicks). Auch das Praxisprofil auf Facebook ist mit einem vollständigen Impressum zu versehen und darf keine berufswidrigen Texte enthalten.

Pflichtangaben im Web-Impressum

  • vollständiger (Vor- und Nach-)Name
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Fax-Nummer (freiwillig)
  • Bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungs-berechtigen
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
  • sofern im Handelsregister eingetragen: vollständige Firmenbezeichnung, Registergericht und die Registernummer
  • Angabe der Umsatzsteuer- oder Wirtschaftsidentifikationsnummer
  • Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung sowie örtlicher Geltungsbereich (sofern Berufshaftpflicht vorgesehen)
  • Bei besonders reglementierten Berufen (zum Beispiel Zahnärzte) zusätzlich Angabe von Kammer, Berufsbezeichnung und berufsständischen Regelungen
  • Angabe von Name und Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen, falls journalistisch-redaktionelle Inhalte wie Blogs oder News vorgehalten werden
  • Hinweis auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS)