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Kurzmeldungen 28. Mai bis 3. Juni

Ausländische Berufsabschlüsse einheitlich prüfen

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) spricht sich dafür aus, die gute Arbeit der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) als ein wichtiges Instrument bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in der Zahnmedizin weiterhin zu ermöglichen und zu unterstützen. Die (Landes-)Zahnärztekammern sind meist in den Anerkennungsprozess eingebunden – etwa bei der Fachsprach- und der Kenntnisprüfung.

„Die Arbeit der GfG ist ein wichtiger Baustein bei der Prüfung der Gleichwertigkeit von zahnmedizinischen Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. Bei der Entwicklung der Bewertungskriterien wurde die BZÄK frühzeitig eingebunden. Da die Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation nicht immer durch eine entsprechende Prüfung, sondern auch anhand der Aktenlage festgestellt werden kann, halten wir den eingeschlagenen Weg der zentralen Begutachtung durch die GfG nach einheitlichen Kriterien und durch qualifiziertes Personal für richtig. Damit wird man dem Patientenschutz und der Integration von Zahnärztinnen und Zahnärzten aus dem Ausland gleichermaßen gerecht. Daneben ist im Rahmen der Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte eine einheitliche Regelung der Eignungs- und Kenntnisprüfung dringend erforderlich. Im Unterschied zu den Ärzten existiert diese für die Zahnärzte bisher nicht“, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer.

Behörden in Deutschland, die für die Anerkennung ausländischer zahnmedizinischer Berufsabschlüsse zuständig sind, haben anhand der Gutachten der GfG die Möglichkeit, zu einer einheitlichen und aussagekräftigen Bewertung zu kommen. Die Gutachten zeigen dabei die Übereinstimmungen und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem ausländischen und dem deutschen Studium der Zahnmedizin auf. Auf der Grundlage des Gutachtens können die zuständigen Approbationsbehörden in den Ländern eine qualitativ aussagefähige und damit rechtssichere Entscheidung über die Anerkennung der ausländischen Qualifikation treffen. Eine bundesweit einheitliche Bewertungsgrundlage wird so ermöglicht.

Refinanzierung der Personalkosten muss auch für MFA gelten

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt den Antrag des 121. Deutschen Ärztetages auf finanzielle Unterstützung der MFA-Ausbildung und den Beschluss zur „verbesserten Berücksichtigung und umfassenden Refinanzierung von Arzt- und Personalkosten“. Dazu erklärt Carmen Gandila, Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.: „Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif zu stärken und im Krankenhausbereich eine vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen herbeizuführen. Wir freuen uns für diese Beschäftigten und wissen um die Leistungen, die diese Kolleginnen und Kollegen erbringen. Gleichzeitig sollten sich die Politikerinnen und Politiker aber auch im Klaren darüber sein, dass mehr als 600.000 angestellte Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte im niedergelassenen Bereich ebenfalls zu den Gesundheitsfachberufen zählen und durch ihre qualifizierten Tätigkeiten wesentlich mit dazu beitragen, dass die ambulante Gesundheitsversorgung funktioniert. Ihre Einkommen liegen aber vielfach unter denen des nichtärztlichen Personals im stationären Bereich und sogar unter dem Pflegemindestlohn von 10,55 Euro, obwohl sie eine dreijährige Ausbildung absolviert haben. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Refinanzierung auch auf die Tarifabschlüsse für diese Beschäftigten ausgedehnt wird. Eine Nachweispflicht – wie in der Altenpflege vorgesehen –, dass diese auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt, sehen wir ebenfalls als notwendig an.“

Schwesig setzt auf Digitalisierung

Zur Eröffnung der Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft in Rostock hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Bedeutung der Digitalisierung unterstrichen: „Digitalisierung – das ist das große Zukunftsthema. Auch bei der Gesundheitsversorgung und in der Gesundheitswirtschaft. In Mecklenburg-Vorpommern mussten wir aufgrund einer schwierigen demografischen Entwicklung schon früher als andere neue Wege gehen. Es war uns sehr früh klar, dass wir auf die Möglichkeiten der digitalen Welt setzen müssen.“ Die Regierungschefin verwies in diesem Zusammenhang auf Gesundheitsschwester AGnES oder den Telenotarzt. „Diese Ansätze wollen wir weiterentwickeln. Etwa mit dem Ausbau der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung. In Zukunft werden es immer mehr solch digital basierte Leistungen sein, die die Versorgung in der Fläche prägen.“ Schwesig appellierte zudem an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, bei Entwicklung und Einführung der elektronischen Gesundheitskarte schnell Klarheit zu schaffen. Gerade wenn es um die eigenen Daten gehe, sei die Sensibilität der Menschen besonders groß.

FVDZ-WL kritisiert Datenschutzgrundverordnung

„Den Praxen werden immer mehr bürokratische Aufgaben zugemutet, deshalb können sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte immer weniger um ihre Patienten kümmern“, ärgert sich Joachim Hoffmann, Landesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in Westfalen-Lippe. Als zusätzliche Belastung macht sich besonders die neue Datenschutzgrundverordnung bemerkbar. Genauso wie für Handwerksbetriebe und auch Vereine bedeutet die neue Verordnung einen zusätzlichen Aufwand, der zu großen Problemen führt. „Wir sehen Klage- und Abmahnwellen auf die Zahnärzte zukommen und wissen teilweise nicht, ob ein regulärer Praxisbetrieb noch aufrechterhalten werden kann“, mahnt Hoffmann. Der FVDZ-WL sieht besonders Gesundheitsminister Jens Spahn in der Pflicht, der von Ärzten und Zahnärzten mehr Zeit für die Patienten einfordere. Nach Auffassung des FVDZ muss die Datenschutzgrundverordnung national entschärft und den Ansprüchen des täglichen Lebens angepasst werden.