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Wann sind Zahnzusatzversicherungen sinnvoll?
Zahnzusatzversicherung

Stiftung Warentest bewertet fast ein Drittel der Angebote mit „sehr gut“.

Im „Finanztest“ (Ausgabe 05/2018) lesen gesetzlich Versicherte die erfreuliche Nachricht, dass mit der richtigen Zahnzusatzversicherung hohe Zahnersatzkosten kein Problem sind und dass das Produkt  sinnvoll ist.

Dies ist auch für Zahnarztpraxen eine gute Nachricht, reduziert eine Kostenübernahme durch die private Zusatzversicherung Diskussionen um Behandlungsart, -umfang und -kosten meist deutlich. Das Testergebnis für 70 Zahnzusatzversicherungen wird in der Zeitschrift aufgelistet, die restlichen Ergebnisse sind online abrufbar.

Fachleute üben Kritik am Test

Fachleute, die sich auf Zahnzusatzversicherungen spezialisiert haben, reiben sich verwundert die Augen. Stiftung Warentest ging –  wie bereits bei den Tests 2014 und 2016 – nur der Frage nach, wie viel zusammen mit der Kassenleistung im Durchschnitt für Zahnersatzmaßnahmen erstattet wird. Im Fokus steht die Kostenerstattung für Regelversorgung, Zahnersatz mit privatärztlich verrechneten Kosten, Inlays und Implantate. Dabei umfasst das Leistungsspektrum von Zahnzusatzversicherungen viel mehr als Zahnersatz.

Warum werden Leistungen für zahnerhaltende Maßnahmen wie Wurzelbehandlungen, Parodontitisbehandlungen, hochwertige Füllungen und Professionelle Zahnreinigung nicht bewertet? Warum bleiben Behandlungserleichterungen für Angstpatienten wie Kostenerstattung für Lachgassedierung oder Hypnose außen vor? Warum werden Hightechmaßnahmen wie Volumentomographie und Lasereinsatz nicht berücksichtigt?

Im „Finanztest“ werden Zusatzleistungen zwar teilweise aufgelistet, bewertet werden sie aber nicht. Als Begründung wird angegeben: „Meist geht es um Behandlungen, die nicht oft vorkommen oder nicht so teuer sind“ („Finanztest“, Seite 19). Das sehen viele gesetzlich Versicherte anders.

Zahnersatz: Merkmale bleiben unberücksichtigt

Auch im Bereich Zahnersatz fehlen Hinweise, die für Verbraucher bei der Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Zahntarif wichtig wären. Sie fließen in die Bewertung die Kostenerstattung für Material- und Laborkosten gar nicht ein. Bei den Höchstbeträgen, die in den ersten Jahren erstattet werden, wird nur bewertet, dass der Tarif in den ersten sechs Jahren mindestens 1.000 Euro pro Jahr bezahlt und eine eventuell dauerhafte Begrenzung mindestens 20.000 Euro pro Kalenderjahr beträgt.

Dieses Bewertungsraster führt dazu, dass ein Tarif mit eigener Laborpreisliste und maximal 4.000 Euro Erstattung in den ersten vier Jahren (zum Beispiel Hanse Merkur) die gleiche Bewertung, nämlich „sehr gut (0,5)“ erhält wie ein Tarif ohne Laborpreisbegrenzung und mit 5.000 Euro Erstattung in den ersten vier Jahren (zum Beispiel Bayerische). Ein Tarif mit 90 Prozent Erstattung des Eigenanteils und insgesamt maximal 8.100 Euro innerhalb von vier Jahren bekommt ebenso ein „sehr gut (1,0)“ (Versicherungskammer Bayern und Union) wie der Premiumtarif der Ergo Direkt mit 90 Prozent Erstattung inklusive Kassenleistung und maximal 2.000 Euro innerhalb von vier Jahren. Natürlich müssen in jeder Untersuchung bestimmte Modellannahmen und Bewertungskriterien festgelegt werden.

Nicht jede Besonderheit, die in den Versicherungsbedingungen steht, kann in der Wertung berücksichtigt werden. Etwas mehr Transparenz wäre aber wünschenswert – zumal der tatsächliche Erstattungssatz der einzelnen Tarife in der Tabelle in Finanztest gar nicht genannt wird. Verbraucher sollten sich daher die einzelnen Tarifbedingungen genau anschauen und nicht nur blind nach dem Urteil von Stiftung Warentest entscheiden.

Fehlende Zähne fehlen

Der Zahnstatus wird bei Stiftung Warentest gar nicht berücksichtigt – nicht mal als Randbemerkung. Wie hilfreich ist für den Verbraucher ein „sehr gut“, wenn seine Zahnlücken, die er vielleicht irgendwann einmal schließen lassen möchte, im gewählten Zahntarif gar nicht mitversichert werden (wie zum Beispiel bei der Deutschen Familienversicherung, Ergo Direkt oder R+V)? 

Oder wenn er an Parodontitis leidet und dadurch zusammen mit dem Antrag einen Leistungsausschluss unterschreibt, der da lautet: „Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle parodontalen Erkrankungen und alle darauf zurückzuführenden Zahnbehandlungen sowie Zahnersatzversorgungen“ (Arag, „sehr gut, 0,8“). 

Fazit

Testergebnisse helfen allenfalls, sich einen ersten Überblick über die Vielzahl von Zahnzusatzversicherungen zu verschaffen. Aus Testergebnissen kann ein gesetzlich Versicherter, der bereits Zahnschäden hat, nicht erkennen, ob ein mit „sehr gut“ bewerteter Tarif auch tatsächlich „sehr gut“ für ihn selbst ist. Daher lohnt es sich immer, mehr als ein Testergebnis zu betrachten.

Patienten sind gut beraten, wenn sie die Zahnzusatzversicherungen vergleichen, die zu ihrem Gebisszustand und ihren Anforderungen an den Umfang des Versicherungsschutzes passen.