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KfO-Standards in Diagnostik und Therapie unterschritten
Dr. Hans-Jürgen Köning, 1. BDK-Bundesvorsitzender, attestierte den „Behandlungen“ des Aligner-Start-ups Dr.Smile „eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie“. Das LG Düsseldorf bestätigte diese Aussage nun in einem aktuellen Urteil.

Dr. Hans-Jürgen Köning, 1. BDK-Bundesvorsitzender, attestierte den „Behandlungen“ des Aligner-Start-ups Dr.Smile „eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie“. Das LG Düsseldorf bestätigte diese Aussage nun in einem aktuellen Urteil.

Aligner-Start-ups, also Unternehmen, die „Zahn-Schienen (Aligner) zum günstigen Preis“ anbieten und dabei meist keine oder kaum fach-/zahnärztliche Behandlung bieten, stehen derzeit in der öffentlichen Kritik.

Dieser schloss sich auch Dr. Hans-Jürgen Köning an, 1. Bundesvorsitzender des Berufsverbands der Deutschen Kieferorthopäden (BDK). Im Leitartikel des Mitgliedermagazins seines Verbandes BDK.info 5/2018 bemängelte er: „Die Behandlungen der Partnerzahnärzte […] stellen eine eindeutige Standardunterschreitung bei Diagnostik und Therapie dar.“

"Keine Schmähkritik"

Das Start-up Dr. Smile setzte sich zur Wehr, empfand den Artikel als „wettbewerbswidrig, herabsetzend, verunglimpfend“ und leitete gerichtliche Schritte ein.

Ohne Erfolg: Das LG Düsseldorf bestätigte nun mit Urteil vom 14.03.2019 (Az.: 34 O 1/19): Die geäußerten Passagen seien keine Schmähkritik. Vielmehr beschreibe Dr. Köning „wahrheitsgemäß das Geschäftskonzept“ von Dr.Smile.

Zum Standard einer kieferorthopädischen Behandlung gehöre beispielsweise, so die Urteilsbegründung, „im Einzelfall auch die röntgenologische Darstellung aller Zähne“ – also eine Röntgenaufnahme. Diese sei jedoch in den Räumen von Dr. Smile schon „mangels eines Röntgengeräts“ gar nicht möglich.

"Standard bei der Diagnostik unterschritten"

Bereits dadurch würde der „Standard bei der Diagnostik unterschritten“. Auch die Tatsache, dass der Patient den Zahnarzt lediglich einmal zu Beginn der Behandlung sehe, widerspreche „dem Standard einer kieferorthopädischen Behandlung, die eine Verlaufskontrolle durch den/die Arzt/Ärztin vorsieht.“

„Um Patienten fachgerecht kieferorthopädisch behandeln zu können, reichen ein Scan und ein paar Aligner einfach nicht aus“, bekräftigt auch Dr. Köning seine Kritik. „Wird ohne ausreichende Diagnostik und ohne regelmäßige Kontrollen behandelt, kann dies zu erheblichen Gefahren für die Gesundheit des Patienten führen.“ Es sei Aufgabe des Berufsverbandes, solche Missstände aufzuzeigen – im Sinne der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie, aber auch und gerade im Sinne der Patienten. „Dazu stehe ich und freue mich, dass das Gericht meine Auffassung teilt.“

Zum Hintergrund

Die Aligner-Therapie gilt – für ausgewählte Zahnfehlstellungen – als gutes und inzwischen beliebtes Behandlungsmittel in der modernen Kieferorthopädie. Hierbei werden mit Hilfe von (fast) unsichtbaren Schienen die Zähne Stück für Stück bewegt. Wichtig ist jedoch – wie bei jeder medizinischen Behandlung – dass diese Therapiemittel durch hierfür ausgebildete Fach-/Zahnärzte angewendet werden. Außerdem ist – ebenfalls wie bei jeder kieferorthopädischen Behandlung – eine Verlaufskontrolle wichtig. Schließlich bewegen sich die Zähne eines jeden Menschen in unterschiedlicher Geschwindigkeit und mit unterschiedlichen Kräften. 

Quelle: BDK