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Tariferhöhung für ZFA tritt in Kraft
Hannelore König rät den ZFA onhne Tarifvertrag, diepersönlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und aktiv das Gespräch für eine Gehaltserhöhung zu suchen.

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. weist auf die anstehende Inkrafttretung der zweiten Stufe des Gehaltstarifvertrages für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe hin, die am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Die Tarifgehälter bis zum 15. Berufsjahr steigen damit um linear 3 Prozent.

Für die höheren Berufsjahrgruppen wurden differenzierte Regelungen und eine Besitzstandswahrung vereinbart. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022.

Damit liegt der Bruttostundenlohn bei den Einstiegsgehältern in der ersten Tätigkeitsgruppe bei 12,46 Euro. Durch entsprechende Aufstiegsfortbildungen ist es möglich, die Tätigkeitsgruppen II bis V zu erreichen und damit Zuschläge von 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent auf die Tätigkeitsgruppe I zu erhalten.

VmF verstärkt Aktivitäten

„Bis heute hat leider kein weiterer Kammerbereich die bestehenden Tarifverträge für ZFA nachgezeichnet“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. „Wir werden daher unsere Aktivitäten verstärken und weiter Gespräche mit den Verantwortlichen suchen.“

Die Tarifexpertin mahnt: „Es ist wichtig, dass die Arbeitgeber*innen ein Zeichen für Tarifverbindlichkeit setzen, denn bereits seit 2019 sind ZFA laut Analyse der Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf.“

Das zeigen auch die jüngsten Zahlen: Nach dem pandemiebedingten Anstieg der Arbeitslosenzahlen bei den ZFA erhellt sich der Arbeitsmarkt zunehmend. Im April 2021 kamen auf eine offene Stelle statistisch 0,9 arbeitslose ZFA. In Sachsen-Anhalt waren es 0,6, in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen 0,7.

Gleichzeitig liegt die Zahl der neuen Ausbildungsverhältnisse zum 31. März 2021 noch 13,3 Prozent unter den Zahlen aus 2019.

Gehaltsgespräch suchen

„Daher sollten Sie die persönlichen Rahmenbedingungen prüfen und aktiv das Gespräch für eine Gehaltserhöhung suchen“, ermutigt König die ZFA ohne Tarifbindung. Den Arbeitgeber*innen gibt sie den Hinweis, dass eine Tarifbindung direkt über die Arbeitsverträge möglich ist: „Denn bei der Suche nach Fachpersonal ist Tarifbindung immer ein gutes Argument.“

Zu den Tarifverträgen für ZFA