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Kein Fortschritt beim Mutterschutzgesetz

Schwangere Ärztin mit Stethoskop

„Mehr als drei Jahre nach Einführung des novellierten Mutterschutzgesetzes ist die Realität verheerend.“ Dieses unbefriedigende Resümee hat den Deutschen Ärztinnenbund e. V. (DÄB) veranlasst, sich nun in einem offenen Brief an drei Bundesministerinnen und -minister zu wenden: an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie an den Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn. Obwohl zugesagt, stockt die Optimierung der Umsetzung des Gesetzes. Darum soll sich der nach Paragraf 30 MuSchG gebildete Ausschuss für Mutterschutz kümmern. Bis heute liegen jedoch keine Ergebnisse vor. Ein Mangel, der massiv zulasten berufstätiger Frauen geht: „Es behindert schwangere Ärztinnen, aber auch andere Beschäftigte im Gesundheitswesen, übermäßig in ihrer Berufsausübung – und mindert so ihre Karrierechancen“, sagt PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB und im DÄB-Vorstand für das Thema Mutterschutz zuständig.

Der DÄB fordert das BMFSFJ sowie alle weiteren mitwirkenden Bundesministerien und den nach Paragraf 30 MuSchG gebildeten Ausschuss für Mutterschutz auf, endlich Taten folgen zu lassen. „Der Ausschuss für Mutterschutz muss die erforderlichen Regeln und Handlungshilfen für die Praxis zügig konkretisieren. Die zuständigen Bundesministerien sowie die Arbeitsschutzbehörden müssen ihrer Verantwortung für die Umsetzung gerecht werden“, heißt es in dem offenen Brief. Puhahn-Schmeiser ergänzt: „Wir fordern außerdem, dass konsequent individuelle Arbeitsplatzanpassungen durchgeführt werden, um die Arbeitsbedingungen sicher zu gestalten und so eine weiterbildungsrelevante beziehungsweise tätigkeitsrelevante Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, die sich nicht beispielsweise aufs Briefeschreiben beschränkt, sondern Frauen beruflich weiterbringt.“

Umfrage zeigt Defizite auf

Vorausgegangen war dem offenen Brief die erste bundesweite Umfrage zu diesem Thema, die der DÄB Ende 2020 und Anfang 2021 initiiert hatte. Diese Erhebung hatte den dringenden Handlungsbedarf deutlich aufgezeigt. So zeigte sich, dass 43 Prozent der Befragten Bedenken hatten, ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu melden. Bei den Medizinstudentinnen waren es sogar 53 Prozent. 17 Prozent der Befragten konnten nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ihre Tätigkeit nicht fortführen. Nur 7 Prozent konnten unverändert weiterarbeiten. Die große Mehrheit, 63 Prozent, erfuhr deutliche Einschränkungen und durfte nur bis zu 50 Prozent ihrer vorherigen Aufgaben ausüben. Bei den Medizinstudentinnen waren die Nachteile noch eklatanter: Nur 2 Prozent der Schwangeren konnten uneingeschränkt weiterstudieren.
Der DÄB benennt in dem offenen Brief die konkreten Defizite des Mutterschutzgesetzes und zeigt Ansätze zur Optimierung. „Es muss sich schnell etwas für die schwangeren Frauen im Gesundheitswesen verändern“, betont Puhahn-Schmeiser. „Sonst drohen einer ganzen Generation von Ärztinnen berufliche Nachteile, die zeitlich in ihrer gesamten Laufbahn nachwirken.“