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Endo-Richtlinien und die Konsequenz in der Umsetzung

Wurzelbehandlung

Aus der Praxis für die Praxis: Die private Endo-Behandlung beim GKV Patienten

Ist beim Kassenpatienten eine Wurzelkanalbehandlung notwendig, ist im Vorfeld zu klären, ob die Behandlung den Richtlinien entspricht und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß Paragraf 12 SGB V, zu Lasten der GKV abgerechnet werden kann. Ist dies nicht der Fall oder werden Behandlungsmethoden angewandt, die den Rahmen einer ausreichend, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung überschreiten, ist die gesamte Behandlung eine Privatleistung. Moderne Behandlungsmethoden, wie der Einsatz eines OP-Mikroskops, eines Lasers oder anderer aufwändiger Behandlungsmethoden übersteigen das Maß einer Kassenbehandlung bei weitem.

Auch die Erfolgsaussichten haben Einfluss auf die Entscheidung Kasse oder Privat. Ein Anhaltspunkt für die Entscheidung ist die Einstufung nach Ingle-Klasse I (unkompliziert, gerade, leicht gebogen, Wurzelbildung abgeschlossen, Foramen geschlossen). Liegen anatomische Besonderheiten vor, die den Erfolg der Behandlung beeinträchtigen, ist die Behandlung im Zweifelsfall privat mit dem Patienten zu vereinbaren.

Wurzelkanalbehandlung nach Bema

Gebiet Anz Bema Leistung
  1x Ä1 Beratung
24 1x Ä925a Röntgendiagnostik der Zähne, bis zwei Aufnahmen
24 1x 8 Sensibilitätsprüfung der Zähne
24 1x 40 Infiltrationsanästhesie
24 1x 12 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisches, Anlegen von Spanngummi, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Sitzung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
24 2x 28 Exstirpation der vitalen Pulpa, je Kanal
24 2x 32 Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal
24 1x Ä925a Röntgendiagnostik der Zähne, bis zwei Aufnahmen
24 2x 35 Wurzelkanalfüllung einschl. eines evtl. provisorischen Verschlusses, je Kanal
24 1x Ä925a Röntgendiagnostik der Zähne, bis zwei Aufnahmen

Wurzelkanalbehandlung mit Einsatz OP-Mikroskop und Laser

Gebiet Anz GOZ/GOÄ Leistung
   
   
   
1x   
   
Ä5   
   
Symptombezogene Untersuchung   
  1x Ä1 Beratung, auch telefonisch
   
24   
   
1x    
   
Ä5000   
   
Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion   
24 1x 0070 Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung
   
24   
   
1x   
   
0080   
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
24 1x 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie
   
17-27   
   
2x    
   
2040   
Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
24 1x 2390 Trepanation eines Zahnes, als selbständige Leistung
   
24   
   
2x   
   
2360   
Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal
24 2x 2410 Aufbereitung eines Wurzelkanals auch retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen
   
24   
   
1x   
   
0110   
Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops
24 1x 0120 Zuschlag für die Anwendung eines Lasers
   
24   
   
4x   
   
2400   
   
Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals   
24 2x 2420 Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal
   
24   
   
2x   
   
2440   
   
Füllung eines Wurzelkanals   
24 1x 2020 Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität
   
24   
   
1x   
   
Ä5000   
   
Strahlendiagnostik, Zähne, je Projektion   

Unterschiede BEMA/GOZ

Bei den einzelnen Leistungen sind die Leistungsbestandteile und -beschreibungen in Bema und GOZ häufig nicht identisch. So kann in der GOZ die Trepanation nach GOZ-Nr. 2390 bei vitalen und devitalen Zähnen berechnet werden und ist damit, anders als im Bema, neben der Exstirpation der vitalen Pulpa zusätzlich berechenbar. Bei der Abrechnung der medikamentösen Einlage und der Wurzelkanalfüllung ist im Bema der provisorische Verschluss bereits in der Leistung inkludiert, in der GOZ hingegen erfolgt die Berechnung nach GOZ-Nr. 2020 zusätzlich zu den Leistungen nach GOZ-Nr. 2430 bzw. 2440.

Materialberechnung und Zuschläge

Bei einer Wurzelkanalbehandlung zu Lasten der GKV ist keine zusätzliche Berechnung von Instrumenten zur Wurzelkanalaufbereitung möglich. Im Rahmen einer Behandlung nach GOZ ist die gesonderte Berechnung von einmal verwendbaren Nickel-Titan-Instrumenten neben der GOZ-Nr. 2410 möglich. Für die Anwendung eines Operationsmikroskops ist der Zuschlag GOZ-Nr. 0110 neben den GOZ-Nr. 2360, 2410 und 2440 im Rahmen einer Wurzelbehandlung einmal je Behandlungstag zum einfachen Gebührensatz ansetzbar. Für den Mehraufwand bei Einsatz eines Lasers im Rahmen der Wurzelkanalaufbereitung kann der Zuschlag GOZ-Nr. 0120 zum Einfachsatz der GOZ-Nr. 2410 von 22,05 Euro zusätzlich angesetzt werden. Bei Anwendung eines Lasers in der Endodontie ist zu beachten, dass der Zuschlag nach GOZ-Nr. 0120 nicht für endodontische Laserbehandlungen, die entweder einen ablativ-verglasenden oder einen dekontaminierend-desinfizierenden Schwerpunkt aufweisen, gedacht ist. Bei diesen Leistungen handelt es sich um selbstständige zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen, die in der GOZ 2012 nicht beschrieben und deshalb analog nach Paragraf 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen sind.

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Unsere Empfehlung

Für private Wurzelkanalbehandlungen bei Kassenpatienten hat im Vorfeld der Behandlung eine Aufklärung des Patienten zu den Kassenleistungen und den Privatleistungen zu erfolgen. Die schriftliche Vereinbarung der Behandlung erfolgt dann nach Paragraf 8 Abs. 7 BMV-Z. Die Erfahrung zeigt, dass viele Patienten mit dem privaten Kostenvoranschlag bei ihrer Krankenkasse vorstellig werden und nachfragen weshalb die Leistungen nicht übernommen werden. Häufig kommt es dann seitens der Kasse zu der Aussage, dass die Behandlung über Kasse abrechenbar sei. Abhilfe schafft hier ein entsprechendes Formular, auf dem der Mitarbeiter der Krankenkasse eine verbindliche Kostenübernahme der Endo Behandlung außerhalb der Richtlinien bestätigt.


Die Autorin

Anke Ißle

ZMV+ Anke Ißle

Anke Ißle ist Gründerin und Inhaberin der Firma ZMV+. Mit ihrem Team betreut sie bundesweit Zahnarztpraxen in allen Belangen der gebührenkonformen zahnärztlichen Abrechnung. Als Leiterin der ZMV+ eigenen „Apollonia“ Akademie und Fachautorin ist ihr die fachbezogene Wissensvermittlung ein großes persönliches Anliegen.

 

Kontakt: www.zmvplus.de
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