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Mutterschutz im Gesundheitswesen
Schwangere frau mit Mundschutz

43 Prozent der Befragten hatten Bedenken, ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu melden.

Die immer noch unbefriedigend umgesetzte Mutterschutzgesetzgebung ist das Thema einer gemeinsamen Erklärung des Deutschen Ärztinnenbunds, des Deutschen Hebammenverbands, des Deutschen Pflegerats und der Bundesärztekammer.

Organisationen appellieren an Koalitionsverhandler

In einem Brief an die beteiligten Verhandlungsführer für die geplante Koalition wenden sich diese Organisationen an die Politik. Sie wollen erneut auf die Probleme aufmerksam machen, die seit dem Inkrafttreten des novellierten Mutterschutzgesetzes 2018 bestehen – und seither schwangere, stillende und jüngst entbundene Frauen an ihrem Arbeitsplatz im Gesundheitswesen in ihrer Berufsausübung behindern und ihre Karrierechancen mindern.
„Die Reform hat in vielen Einrichtungen statt zu einem diskriminierungsfrei gestalteten Mutterschutz zu einer noch häufigeren Verhängung von Beschäftigungsverboten geführt“, heißt es in dem Brief. Wie belastend die Situation für Frauen ist, belegt eine bundesweite Umfrage des Deutschen Ärztinnenbunds e.V. (DÄB) von Anfang des Jahres unter Medizinstudentinnen und Ärztinnen: 43 Prozent der Befragten hatten Bedenken, ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu melden. Als brisant erachten die Unterzeichnerinnen auch die Situation der schwangeren Auszubildenden an Hebammenschulen. Durch den Ausbildungsübergang in ein Studium gibt es nach Beendigung des Mutterschutzes beziehungsweise der Elternzeit dann keine Möglichkeit mehr, die Ausbildung unter ähnlichen Bedingungen fortzusetzen, weil die Ausbildungsstätte nicht mehr existiert.
Die unterzeichnenden Organisationen unterbreiten konkrete Vorschläge, um nun endlich zu einer Lösung zu gelangen.

Hier einige wesentliche Forderungen

  • Der Ausschuss für Mutterschutz muss die erforderlichen Regeln und Handlungshilfen für die Praxis nun zügig konkretisieren.
  • Außerdem müssen beide für den Arbeitsschutz zuständigen Aufsichten – Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften – die Arbeitgeber bei der Umsetzung der Reform intensiv unterstützen.
  • Die Krankenkassen sind in der Pflicht, über die Lohnkostenerstattung im Mutterschutzfall und dabei auch über das primäre Ziel eines beschäftigungsfördernden und nicht eines beschäftigungsausschließenden Mutterschutzes zu informieren.
  • Die Ausarbeitung eines offiziellen, bundeseinheitlichen Leitfadens für alle medizinischen Fachbereiche, orientierend an Beispielen von Kliniken guter Praxis ist notwendig.

Stellvertretend für die Initiatoren des Schreibens sagt PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB: „In einer Zeit, in der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen bereits Realität ist, was sich spätestens in der Pandemie leidvoll zeigte, ist es nicht hinnehmbar, dass hoch motivierte und gut ausgebildete Beschäftigte im Gesundheitswesen nicht weiterarbeiten dürfen, obwohl die Risikolage verantwortbar ist.“