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Impfen in der Zahnarztpraxis
Junge Frau mit medizinischer Maske

Die Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ vorgelegt, das zeitlich befristet auch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus in Zahnarztpraxen vorsieht.

Informationen für Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Durchführung von Schutzimpfungen

Dafür ist es notwendig, logistische, personelle, haftungsrechtliche und abrechnungstechnische Details zu klären.

Das Impfen in den Zahnarztpraxen kann noch nicht sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes starten. Zahnärzte werden auf Grund der derzeitigen Impfstofflimitierungen und ungeklärten Umsetzungsdetails die ärztliche Kollegenschaft zunächst in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren unterstützen können. Bevor Zahnärzte die erste Impfdosis eigenverantwortlich verabreichen können, sind noch eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung von Zahnärzten entwickelt, das als PDF zum Herunterladen zur Verfügung steht. Die BZÄK empfiehlt Zahnärzten, die planen, sich und ihr Team in die Impfkampagne einzubringen, regelmäßig diese Seite zu besuchen.