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Erweiterungen im Kunststoffbereich
Zähne mit Keramik

Kann die Erweiterung der vorhandenen Prothese ohne Metallverbindung stattfinden, so ist der Festzuschuss 6.4 anzusetzen, unabhängig von der Art der Prothese (Modellguss oder Kunststoffprothese).

Festzuschüsse und Kombinationen

Die Kombinationsmöglichkeiten der Festzuschüsse sind eingeschränkt, eine schnelle Hilfe im Praxisalltag ist die Tabelle „Mögliche Kombinationen Befunde und Festzuschüsse bei Wiederherstellungen/Erneuerungen von Suprakonstruktionen“ der KZBV. So sind die bei einzeitigem Vorgehen die FZ 6.0, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4 und 6.5 untereinander im selben Kiefer nicht kombinierbar.

Für die Erweiterung einer Prothese im Kunststoffbereich stehen folgende Festzuschüsse zur Verfügung:

  • Festzuschuss 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer / Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn
  • Festzuschuss 6.4.1 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer / Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn

Regelversorgung oder gleichartige Versorgung

Laut Protokollnotiz zur Befundklasse 6 müssen, für die Einstufung als Regelversorgung, sowohl die zahnärztlichen als auch zahntechnischen Leistungen bei der jeweiligen Festzuschuss Nummer gelistet sein. Werden Leistungen erbracht, die hier nicht gelistet sind, wird die Wiederherstellungsmaßnahme gleichartig.

Regelversorgung zahnärztliche Leistungen:

   89       Beseitigung von Artikulationsstörungen   
   98f       Halte und Stützvorrichtungen   
   100b       Wiederherstellung mit Abformung   

Regelversorgung zahntechnische Leistungen:

   001 0     Modell   
   005 3     Modell nach Überabdruck
   011 2     Fixator   
   012 0     Mittelwertartikulator   
   020 1     Basis für Vorbissnahme
   021 3    Basis für Bissregistrierung
   022 0    Bisswall   
   134 9    Wiederbefestigung Sekundärteil
   380 0    Einfache gebogene Halte- / Stützvorrichtung
   380 5     Einfache gebogene Halte- /Stützvorrichtung gebogene Auflage
   381 0     Sonstige gebogene Halte- und / oder Stützvorrichtung
   383 0    Zahn zahnfarben hergestellt
   384 0     Zahn zahnfarben hinterlegen
   801 0    Grundeinheit   
   802 1    LE Sprung   
   802 2    LE  Bruch   
   802 3    LE  Einarbeiten Zahn   
   802 4    LE  Basisteil Kunststoff   
   802 5    LE Klammer einarbeiten
   803 0    Gebogene Retention
   813 0    Auswechseln Konfektionsteil
   933 0    Versandkosten   
   Material    Zähne, Verbrauchsmaterial Praxis

Abrechnungsbeispiele

1. Erweiterung um einen Konfektionszahn mit gebogener Retention (ohne Metallverbindung)

FZ       
   
   6.4    Maßnahmen mit Befundveränderung im Kunststoffbereich   
bema       
   
 100b    Wiederherstellung mit Abformung   
BEL II    2x    001 0    Modell   
   
   
   
   
012 0    Mittelwertartikulator   
   
   
   
   
801 0    Grundeinheit   
   
   
   
   
802 3    LE Einarbeiten Zahn   
   
   
   
   
803 0    Retention gebogen   
Material       
   
   
   
Abformmaterial   
   
   
   
   
   
   
Material Konfektionszahn   

 

  • Regelversorgung
  • Festzuschuss 6.4 bei gebogener Retention ohne Metallverbindung
  • wenn keine Gegenkieferabformung erfolgt, kann 012 0 für Mittelwertartikulator nicht berechnet werden
  • nur bei Herstellung im Fremdlabor ist die Berechnung von Versandkosten möglich

2. Erweiterung der Oberkieferprothese nach Extraktion 17 mit Basisteil ohne Verwendung eines Konfektionszahnes

FZ       
   
6.4    Maßnahmen mit Befundveränderung im Kunststoffbereich
bema       
   
100b    Wiederherstellung mit Abformung
BEL II    1x    001 0    Modell   
   
   
   
   
801 0    Grundeinheit   
   
   
   
   
802 4    LE Basisteil Kunststoff   
Material       
   
   
   
Abformmaterial   

 

•    Regelversorgung
•    Festzuschuss 6.4 auch ansetzbar für Umfassen der Tuberregion mit einem Basisteil ohne Einarbeitung eines Konfektionszahnes

3. Auffüllen Sekundärteleskop 23 nach Extraktion und Abformung im Labor

FZ       
   
6.4    Maßnahmen mit Befundveränderung im Kunststoffbereich   
bema       
   
100b    Wiederherstellung mit Abformung   
BEL   II    1x    001 0    Modell   
   
   
   
   
801 0    Grundeinheit   
   
   
   
   
802 4    LE Basisteil Kunststoff   
Material       
   
   
   
Abformmaterial   

 

  •  Regelversorgung
  • Festzuschuss 6.4 auch für Sekundärteleskop auffüllen im Labor nach Abformung und Basisergänzung

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4. Erweiterung um 14 und 15, Neuplanung mehrarmige gebogene Halte- und / oder Stützvorrichtung an 16

FZ   6.4 Maßnahmen mit Befundveränderung im Kunststoffbereich
    6.4.1 Erweiterung um jeden weiteren Zahn
bema   100b Wiederherstellung mit Abformung
    98f  
BEL II 2x 001 0 Modell
    012 0 Mittelwertartikulator
    801 0 Grundeinheit
  2x 802 3 LE Einarbeiten Zahn
    381 0 Sonstige gebogene Halte- und / oder Stützvorrichtung
Material     Abformmaterial
  2x   Material Konfektionszahn

 

•    Regelversorgung
•    Festzuschuss 6.4 für den ersten erweiterten Zahn
•    Festzuschuss 6.4.1 für jeden weiteren erweiterten Zahn
•    bema-Nr. 98f nur bei Neuplanung einer mehrarmigen gebogenen Halte- und / oder Stützvorrichtung einmal je Prothese zusätzlich zu bema-Nr. 100b

5. Erweiterung um 12 und 11 im Kunststoffbereich und Sprungreparatur in der Region 25

FZ       
   
6.4    Maßnahmen mit Befundveränderung im Kunststoffbereich   
   
   
   
   
6.4.1    Erweiterung um jeden weiteren Zahn   
bema       
   
100b    Wiederherstellung mit Abformung   
BEL   II    2x    001 0    Modell   
   
   
   
   
012 0    Mittelwertartikulator   
   
   
   
   
801 0    Grundeinheit   
   
   
2x     802 3    LE Einarbeiten Zahn   
   
   
   
   
802 1    LE Sprung   
Material       
   
   
   
Abformmaterial   
   
   
2x       
   
Material Konfektionszahn   

 

  • Regelversorgung
  • Festzuschuss 6.4 für den ersten erweiterten Zahn
  • Festzuschuss 6.4.1 für jeden weiteren erweiterten Zahn
  • Festzuschuss 6.1 oder Festzuschuss 6.2 mit Festzuschuss 6.4 nicht kombinierbar

Unsere Empfehlung

Bei der Erweiterung von Prothesen ist die genaue Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen besonders wichtig, insbesondere bei der Verwendung einer gebogenen Retention (mit oder ohne Metallverbindung), um den korrekten Ansatz des Festzuschusses zu ermöglichen.

Häufige Beanstandungen bei der ZE-Abrechnung seitens der KZV beziehen sich auf das Rechnungsdatum für zahntechnische Leistungen. Bei der Herstellung im Fremdlabor ist das Rechnungsdatum der Tag der Lieferung, bei der Herstellung im Praxislabor ist für das Rechnungsdatum der Tag der Eingliederung maßgebend. Vor allem bei notwendigen Korrekturen der Fremdlaborrechnung ist darauf zu achten, dass das Rechnungsdatum wieder korrekt auf das Lieferdatum gesetzt wird.

Die Autorin

Anke Ißle

ZMV+ Anke Ißle

Anke Ißle ist Gründerin und Inhaberin der Firma ZMV+. Mit ihrem Team betreut sie bundesweit Zahnarztpraxen in allen Belangen der gebührenkonformen zahnärztlichen Abrechnung. Als Leiterin der ZMV+ eigenen „Apollonia“ Akademie und Fachautorin ist ihr die fachbezogene Wissensvermittlung ein großes persönliches Anliegen.

Kontakt: www.zmvplus.de
e-mail: abrechnungsreferat@zmvplus.de
Telefon: 08034 90978 10

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