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GKV-FinStG: Sparauflagen eine Ohrfeige für Zahnärzte und Patienten

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB) und die Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) wenden sich mit „Brandbrief“ an brandenburgische Politiker.

Die brandenburgische Zahnärzteschaft ist empört. Es geht nicht nur allein um die Belange der Zahnärzte, sondern letztendlich um die zahnmedizinische Versorgung der Bürger. Daher wenden sich die beiden zahnärztlichen Körperschaften Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg und Landeszahnärztekammer Brandenburg mit einem um Unterstützung bittenden Brief an den Ministerpräsidenten, die Gesundheitsministerin, alle Landräte und Oberbürgermeister sowie brandenburgischen Bundestagsabgeordneten.

„Brandbrief“ an brandenburgische Politiker

GKV-FinStG: KZVLB und LZÄKB wenden sich mit „Brandbrief“ an brandenburgische Politiker

Was ist passiert?

Anfang Juli brachte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den „Referentenentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes“ ein. Es fehlen 17 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Der Zahnärzteschaft drohen nun Budgetierungen, also ein festzulegender Geldbeitrag für bestimmte Leistungen pro Jahr.
In dem „Brandbrief“, unterschrieben von LZÄKB-Kammerpräsident Dipl.-Stom. Jürgen Herbert und dem Vorsitzenden des Vorstands der KZVLB, Dr. Eberhard Steglich, heißt es unter anderem: „Das geplante Spargesetz kommt nach dem vielen Lob (während der Coronakrise, als die Versorgung jederzeit durch die Zahnärzte abgesichert war) zur völligen Unzeit. … Was die Kollegenschaft … mehr verärgert, ist die Nichtwertschätzung, die sie damit erfährt.“
Geschätzt werde seitens der Politik nicht das Engagement der Ärzte und Zahnärzte, trotz Krisensituationen immer für ihre Patienten da zu sein. Geschätzt wird unter anderem nicht die Arbeit der Zahnärzteschaft, massiv gegen die Volkskrankheit Parodontitis aufzuklären und gemeinsam mit hoch qualifiziertem Praxispersonal die Patienten zu behandeln. Übrigens eine Behandlung, die auf längere Zeiträume ausgerichtet ist – wofür aber Zahnärzte und Patienten Planungssicherheit benötigen. Geschätzt wird auch nicht der Zahnarzt als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor.

Absehbare Folgen

Mit der zu erwartenden Budgetierung sind weder neue Ärzte noch Zahnärzte in das Land Brandenburg zu bekommen, denn bereits mit der jetzigen Situation schließen Praxisinhaber vorzeitig oder verkleinern ihr Praxisteam. Qualifiziertes Praxispersonal stände infolge unsicherer Honorare kaum zur Verfügung. Patienten müssten mit noch längeren Wegen und Wartezeiten auf Termine rechnen. „Dies kann nicht im Sinne der Bürger des Landes Brandenburg sein! Wir möchten Sie bitten, Ihren Einfluss im Bundesrat in dieser Richtung wahrzunehmen“, so schließt der Brief.

Der „Brandbrief“ im Wortlaut wird in der dzw Printausgabe 33_3522 abgedruckt.

 

Weitere Stimmen

Auf der Homepage der KZV Westfalen-Lippe kann ein offener Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach heruntergeladen werden mit der Aufforderung, die zahnärztliche Versorgung betreffenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die gemeinsame Stellungnahme von BZÄK und KZBV zum Referentenentwurf eines GKV-FinStG kann hier nachgelesen werden.

Auch die DG Paro hat „unaufgefordert“ und aus wissenschaftlicher Sicht eine Stellungnahme herausgegeben. Die DG Paro lehnt die im Gesetzentwurf vorgesehene „Wiedereinführung einer Budgetierung aufgrund ihrer fatalen Auswirkungen auf die parodontologische Versorgung ab.“

"Klares Nein zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz" seitens der Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV Berlin). Dies ergeht aus einem Rundschreiben (Nr.9) vom 19. Juli 2022.

Stellungnahme des DGZ-Verbundes zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom 27. Juli 2022

Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (DGZMK): „Das GKV-FinStG gefährdet die Versorgung unserer Patienten“ DGZMK-Vorstand appelliert an Mitglieder: „Schreiben Sie an Ihre Bundestagsabgeordneten und Ihre Landesgesundheitsminister“

Hier gelangen Sie zur Themenseite zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vom Bundesministerium für Gesundheit.