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Kindernarkosen in Zahnarztpraxen

„Kindernarkosen beim Zahnarzt sind sicher.“ Das betonen der „Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten“ (BDA) und die „Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin“ (DGAI). Sie reagieren damit auf Einzelfälle in der Vergangenheit, in denen Kinder durch Narkosen bei einer Zahnbehandlung zu Schaden gekommen sind.

Schon vor Jahren hatten der BDA, die DGAI und der „Berufsverband der Deutschen Chirurgen“ gemeinsam eine „Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulante Anästhesie“ verfasst, die heute noch Gültigkeit hat. In den Hinweisen zur Prozess- und Strukturqualität geht es unter anderem um räumliche Anforderungen für Narkosen bei ambulanten Operationen sowie die Qualifikation von Anästhesisten und ihrem Assistenzpersonal.

„Exzellente Vorgaben“

Der Generalsekretär der DGAI Prof. Dr. Bernhard Zwißler macht deutlich: „Bei diesen Empfehlungen handelt es sich um exzellente Vorgaben, die sicherstellen, dass Narkosen bei ambulanten Eingriffen sicher durchzuführen sind – auch Kindernarkosen in Zahnarztpraxen.“ Probleme träten dann auf, wenn sich die ausführenden Anästhesisten nicht an diese Empfehlungen hielten.

„Keine Unterschiede zwischen stationären und ambulanten Patienten“

BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck stellt außerdem klar: „Sowohl im medizinischen Handeln als auch in der Ausstattung mit medizinischen Geräten machen wir keine Unterschiede zwischen stationären und ambulanten Patienten. In beiden Bereichen arbeiten wir auf modernstem medizinischen Niveau.“ Es gilt immer der Facharztstandard bei Allgemeinanästhesien, so Beck weiter. Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie seien in Deutschland auf hohem Niveau ausgebildet und könnten sofort und nach etablierten Standards auf jeden möglichen Verlauf oder jede Komplikation adäquat reagieren.

Die Anzahl der Kinder, die in Deutschland beim Zahnarzt eine Vollnarkose bekommen, ist nicht bekannt. Es gibt für keine Stelle eine Verpflichtung, eine Statistik zu führen.

Deutliche Honorarerhöhung erforderlich

Gleichzeitig fordern die Anästhesisten eine ausreichende Honorierung für ambulante Narkosen, insbesondere in Zahnarztpraxen. „Je nach Bundesland werden zuweilen für eine komplette Kindernarkose beim Zahnarzt nur etwas über 50 Euro gezahlt“, erklärt Jörg Karst, Vertreter der ambulant und vertragsärztlich tätigen Anästhesisten im BDA. Damit könnten seine Kollegen nicht kostendeckend arbeiten.

In Gesprächen, die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen laufen, wird über die Kosten verhandelt. Das Ziel ist eine ausreichende Vergütung außerhalb des regulären Budgets. Notwendig wären Honorare von rund 200 bis 250 Euro pro halbstündiger Kinder-Narkose. Hier steht eine Entscheidung noch aus.

Titelbild: Davizro Photography - stock.adobe.com