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„Nur ein Bruchteil der Medizinstudierenden wird noch lernen, wie man erkrankte Kinder behandelt!“

Am 15. Juli war Annahmeschluss für Bewerbungen um einen Studienplatz für Medizin. Nicht nur die Kinder- und Jugendmedizin freut sich auf den engagierten Nachwuchs. Für zukünftige Ärzte wurde gerade der Entwurf einer neuen ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) vorgelegt – Anlass für eine Warnung der DGKJ: Die fachgerechte Versorgung von Kindern und Jugendlichen werde darin marginalisiert:

„Wie vulnerabel kranke Kinder sind und wie anspruchsvoll ihre kompetente medizinische Versorgung, hat sich in ganzer Breite während der jüngsten Infektionswelle gezeigt, als Praxen und Kliniken überrannt wurden mit teils schwer an RS-Virusinfektionen leidenden Babys und Kleinkindern. Hier war schnelles Handeln und gezieltes Intervenieren wichtig – unmöglich ohne pädiatrische Fachkenntnisse, um einen nur wenige Wochen alten Säugling mit schweren Symptomen ebenso kompetent versorgen zu können wie Patienten im Schulalter.

Wird die neue ärztliche Approbationsordnung so umgesetzt wie vorgestellt, können zukünftig nur noch wenige ärztlich Tätige in solchen Fällen helfen: Es wird möglich sein, Ärztin oder Arzt zu werden, ohne während der Ausbildung je ein krankes Kind gesehen und untersucht zu haben.“

Hintergrund: Kinder- und Jugendmedizin nicht mehr im Pflicht-Unterricht

Die Kinder- und Jugendmedizin ist nicht mehr Teil des klinischen Pflicht-Unterrichtes während des Medizinstudiums. Auch im ambulanten Pflicht-Praktikum und im Praktischen Jahr (PJ) in der hausärztlichen Versorgung ist die Kinder- und Jugendmedizin nur eine Wahlmöglichkeit ohne Bedeutung für die Prüfung zum Studienabschluss. Dies widerspricht eindeutig der vielfach bekundeten Absicht, bereits im Studium die Kompetenzen im Bereich der hausärztlichen Versorgung zu stärken, zu der gemäß Paragraf 73 Absatz 1a SGB V die Kinder- und Jugendmedizin gehört.

„Nur ein Bruchteil der Medizinstudierenden wird noch lernen, wie man erkrankte Kinder behandelt. Dies wird unvermeidbar negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung und zeitversetzt der medizinischen Versorgung von Kindern haben“, mahnt Prof. Dr. Jörg Dötsch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ).

„Wir sprechen immerhin von 14,25 Millionen Menschen in Deutschland! Wir appellieren dringend, das verpflichtende Blockpraktikum in der Kinder- und Jugendmedizin beizubehalten, um hier nicht schon sehr bald vor der dramatischen Situation zu stehen, dass kranke Kinder zur unbekannten Größe der medizinischen Tätigkeit werden“, ergänzt PD Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der DGKJ.

Forderung der DGKJ

Die DGKJ fordert schon seit Beginn der Arbeiten an einer Neuregelung der ärztlichen Ausbildung die

  • Beibehaltung des Blockpraktikums in der Kinder- und Jugendmedizin als scheinpflichtige Pflicht-Lehrveranstaltung mit Pflichtanteil des Unterrichtes im stationären Versorgungskontext
  • Pflichtlehre in ambulanter Kinder- und Jugendmedizin, entweder im Rahmen des vorgenannten Blockpraktikums oder als Praktikum zur hausärztlichen Versorgung (Alternative zur Allgemeinmedizin)
  • Kinder- und Jugendmedizin als Wahl in einem PJ-Quartal „Hausärztliche Versorgung“ (Alternative zur Allgemeinmedizin)vollständige Berücksichtigung der Kinder- und Jugendmedizin als Prüfungsfach im dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, wenn das entsprechende PJ-Quartal so gewählt wurde.

Nur wenn es durch eine Neustrukturierung der bisherigen Entwürfe zu Blockpraktika und Prüfungen gelingt, alle wichtigen Lehrinhalte für die Primärversorgung von Kindern und Jugendlichen systematisch und mit dem nötigen Verpflichtungsgrad zu vermitteln, wird die hochwertige medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland erhalten und weiterentwickelt werden können.

Die Neuregelung der ÄApprO obliegt dem Bundesgesundheitsministerium und wird kein parlamentarisches Beratungsverfahren durchlaufen. Insofern appelliert die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Kinder- und Jugendmedizin mit über 19.000 Mitgliedern an das BMG, die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Blick zu behalten.

Auch in der Zahnmedizin wird die Kinderzahnheilkunde nicht ausreichend gelehrt

Als Praxis mit dem Schwerpunkt auf der Kinder- und Jugendzahnheilkunde kann somit ein einzigartiger Praxismehrwert geschaffen werden.

Mehr Informationen über das Curriculum Kinderzahnmedizin

Titelbild: Haranni Academie