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Der faire Praxiswert (3): Hoffen auf das Schnäppchen

Mit dieser Artikelserie zum Thema „Der faire Praxiswert“ möchte ich der Zahnärzteschaft die Erkenntnisse einer neuen wissenschaftlichen Studie bekannt machen, die die Zahnärztin Dr. Maja Graeser an der Medizinischen Hochschule Hannover im Lehrgebiet Praxisökonomie erarbeitet hat und die zu ihrer Promotion führte [1].

Praxisabgabe und Praxisübernahme

Im vorhergehenden Beitrag dieser Artikelserie wurden die Grundlagen der Wertermittlung und die neuesten Erkenntnisse bei der Anwendung vorgestellt. In der Bewertungspraxis wird überwiegend die Verkehrswertermittlung nachgefragt. Dabei will in den meisten Fällen ein Praxisabgeber wissen, welchen ungefähren Verkaufserlös er mit seiner Praxis am Markt erzielen könnte. Übernehmer wollen entsprechend wissen, welchen üblichen Preis die zum Kauf geplante Praxis wohl hätte. Und im Zugewinnausgleichverfahren oder bei BAG-Auflösungen soll ebenfalls in der Regel der Verkehrswert die Ausgangsgröße für den Ausgleich darstellen.

Der Verkehrswert wird üblicherweise unter der Annahme der unveränderten Fortführung ermittelt. Persönliche Einflussfaktoren bleiben dabei unberücksichtigt. Das führt in der Praxis aber häufig dazu, dass der ermittelte Verkehrswert teilweise deutlich kleiner ist als ein vom potenziellen Käufer ermittelter Entscheidungswert (oder „potenzieller Wert“).

Eine Person mit Klemmbrett, zwei Personen geben sich die Hand

„Meine Praxis ist erheblich mehr wert"

Der Verkäufer drückt das so aus: „Meine Praxis ist erheblich mehr wert als der von dem Experten ermittelte Verkehrswert.“ Der Käufer dagegen verrät seinen Entscheidungswert nicht und hofft auf ein „Schnäppchen“.

In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, dass ein Sachverständiger – ideal mit Mediationserfahrung – beide Parteien ins Gespräch holt und zunächst die verschiedenen Wertermittlungsverfahren verständlich darstellt. Dann sollte eine Verkehrswertberechnung erfolgen und erklärt werden, wie das Ergebnis zu interpretieren ist. Anschließend oder gleichzeitig wird dargestellt, welchen Vorteil – und damit welchen Wert – die zum Verkauf stehende Praxis denn für den Übernehmer mit sich bringen würde.

Verständnis der Methodik hilft

Mit sehr viel Erfahrung und Moderationsgeschick muss der Sachverständige nun die individuelle Zukunftserfolgsrechnung, die Kalkulation des Arztlohns und die Annahme des Ergebniszeitraums unter Berücksichtigung von Verflüchtigungs- und Reproduktionsansätzen vornehmen. Es liegt auf der Hand, dass dieses Vorgehen besser im gemeinsamen „Gespräch“ zu einem zielorientierten Ergebnis führen wird. Tatsächlich belegen die Erfahrungen, dass mit guter Erklärung der Methodik und der Zusammenhänge schnell von beiden Seiten akzeptierte Ergebnisse zu erzielen sind. Dieses Ergebnis wird vom Autor als der „faire Praxiswert“ bezeichnet.

Im nächsten Beitrag befasst sich der Autor mit der Gutachtenerstellung, die ebenfalls für alle Parteien fair sein sollte.

Prof. Dr. Thomas Sander, Hannover

(wird fortgesetzt)

Per E-Mail an Sander.thomas@mh-hannover.de sowie telefonisch unter (0171) 3 27 11 40 kann der Text auch als Ganzes als PDF kostenlos bestellt werden – ebenso wie die Broschüre aus dem Jahr 2020.

Prof. Dr. Thomas Sander

Prof. Dr. Thomas Sander leitet das Lehrgebiet Praxisökonomie – ­Medizinische Hochschule Hannover. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Praxiswertermittlung und zertifizierte Mediator ist Mitglied in der Vereinigung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen e. V. (VSA)

Mitglied seit

3 Jahre 10 Monate
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