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So lief das E-Rezept in den ersten Tagen 2024

Das E-Rezept ist in der Regelversorgung angekommen: Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Verpflichtung, das E-Rezept bis auf wenige Ausnahmen für verschreibungspflichtige Medikamente auszustellen. In den ersten Januartagen wurden bereits 7 Millionen E-Rezepte erfolgreich eingelöst, teilt die gematik mit, die Gesamtzahl liegt derzeit bei 25,7 Millionen (Stand: 10. Januar 2024).

Digitalisierung: gematik zieht erste Bilanz

Am 3. Januar 2024 hatte die gematik über X (vormals Twitter) noch gepostet: „Aktuell ist kein Zugriff auf das E-Rezept via E-Rezept-App mit Anmeldung über Versicherten-Apps von BKK, IKK und DAK möglich. Bei AOK gibt es Zugriffsprobleme via iOS. Die Einlösewege mit Gesundheitskarte und Papierausdruck funktionieren weiterhin.“ Am 5. Januar waren diese Störungen im Kontext der Gesundheits-ID dann behoben.

Es ist anzunehmen, dass die Nutzung des E-Rezepts in den kommenden Tagen noch weiter steigen wird: In den ersten beiden Tagen der Kalenderwoche 2 (8. bis 9.Januar) wurden jeweils fast 2,5 Millionen E-Rezepte ausgestellt. Erfahrungsgemäß spiegeln sich die Zahlen der ausgestellten E-Rezepte in den darauffolgenden Tagen bei der Anzahl an eingelösten E-Rezepten wider. Darüber hinaus hat bundesweit fast jede Apotheke E-Rezepte in den ersten Januartagen verarbeitet. Seit Jahresstart haben zudem 73.000 medizinische Einrichtungen mindestens ein E-Rezept ausgestellt (Stand: 10. Januar 2024).

Das Einlösen von E-Rezepten mittels der Gesundheitskarte ist aktuell der meist genutzte Einlöseweg, gefolgt vom Ausdruck und der E-Rezept-App. Letztere wurde mittlerweile mehr als 1 Million Mal von Nutzerinnen und Nutzern heruntergeladen (Stand: 10. Januar 2024).

Vorteile der Komfortsignatur nutzen

Die Einführung des E-Rezepts in der Praxis bedeutet oftmals eine Anpassung der Arbeitsabläufe: Bei der Ausstellung von E-Rezepten sollten (Zahn-)Ärzte möglichst die Vorteile der Komfortsignatur verwenden, empfiehlt die gematik. E-Rezepte werden so noch in der Sprechstunde per Mausklick signiert und können sofort eingelöst werden.
Zugleich können E-Rezepte für Folgerezepte in „Aufgaben- oder Signaturlisten“ mehrfach täglich gesammelt und zu einem geeigneteren Zeitpunkt geprüft und signiert werden. Erst nach erfolgter Signatur sind die E-Rezepte in der Apotheke abrufbar. Deshalb sollte in Rücksprache mit den Patientinnen und Patienten besprochen werden, ab wann die E-Rezepte in der Apotheke eingelöst werden können.

Hier erfahren Sie mehr:
Aktuelle Zahlen zum E-Rezept
Die wichtigsten Infos zum E-Rezept für (Zahn-)Arztpraxen

Titelbild: Tom - stock.adobe.com