Anzeige
Faktencheck Gesundheitspolitik: Viel Aktionismus, wenig Nachhaltigkeit
Beratungsgespräch

Eigentlich könnten die vielfältigen gesetzgeberischen Überlegungen, Maßnahmen und Entscheidungen konstruktiv für eine zukunftsorientierte Gesundheitspolitik genutzt werden. Tatsächlich nutze die Politik sie lediglich täglich als Mittel zum „Eigenlob“.

Die Bürger Inititive Gesundheit e.V. fordert die jetzigen und künftigen politschen Mandatsträger mit ihrem Faktencheck daher auf, sich vollkommen neu zu orientieren, und zwar an den gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen an ein funktionierendes Gesundheitswesen.

Belege für „Täuschungsmanöver“ gegenüber den Bürgern sieht die Initiative in folgenden Maßnahmen und Entscheidungen der Politik:

  • Haushaltsbegleitgesetz zum Gesundheitsfonds
  • Medizinprodukte-Durchführungsverordnung
  • Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)
  • Transplantationsgesetz
  • Krankenhausfinanzierung
  • Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz (KFRG)
  • Patientenrechtegesetz
  • Transplantationsgesetz
  • Notfallsanitätergesetz
  • 14.SGB V Änderungsgesetz
  • Gesundheitsfonds – Bundeshaushalt 2014
  • GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz
  • erstes Pflegestärkungsgesetz (PSGI)
  • E-Health Gesetz
  • Fünftes SGB IV-Änderungsgesetz
  • GKV-Versorgungsstärkungsgesetz GKV-VSG)
  • Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
  • Krankenhaus Strukturreform (KHSG)
  • Präventionsgesetz
  • Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
  • Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG)
  • Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
  • Reform der Pflegeausbildung
  • Transplantationsregistergesetz (TxRegG) etc.

Laut Faktencheck der Bürger Initiative Gesundheit e.V. tragen und werden diese gesetzlichen Maßnahmen und Planungen nicht dazu beitragen, die Strukturen des Gesundheitswesens zu erhalten, zu sichern und dem steigenden Bedarf anzupassen.

Demografische Entwicklung werde nur eingeschränkt berücksichtigt

„Die Anforderungen der Gegenwart und Zukunft auf der Grundlage der demografischen, technischen Entwicklungen finden nur eine eingeschränkte Berücksichtigung. Es steht fest, dass der Finanzbedarf, der Bedarf an qualifiziertem Personal, die Anzahl von Versorgungseinrichtungen erheblich ansteigen wird. Gleichzeitig wird von der Gesundheitspolitik aktuell verkündet, dass es im Jahr 2017 keine Anhebung der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherungen für die Bürger geben wird. Der Wähler/Bürger/Versicherte und Patient wird also getäuscht und fehlinformiert und zwar aus wahltaktischen Gründen“, so die Initiative.

Aufhebung der Beitragsparität eine „destruktive Entscheidung“

Obwohl für die Versicherten durchaus nachvollziehbar sei, dass der Verlust der Parität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Festlegung der Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenkasse zu einem jährlichen Finanzloch von ca. 5 Milliarden Euro geführt hat, erfolge keine Änderung dieser „destruktiven Entscheidung“. Stattdessen werde durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen an der Kostenschraube gedreht und die Rationierung von Leistungen für Versicherte und Patienten weiter vorangetrieben. „Die Qualität wird minimiert und gefährdet.“

Mangelverwaltung in der ambulanten Versorgung

Die ambulante medizinische Versorgung werde in eine Mangelverwaltung getrieben –geschönt durch den Aufbau von Terminvergabestellen mit noch mehr administrativen Aufwand. „Eine dem individuellen Aufwand für die Versicherten und Patienten ausreichende und gerechte Vergütung für die Mediziner/Therapeuten/Apotheker werde verzögert oder behindert. Die Folge seien Versorgungsmängel zu Lasten der Patienten und wirtschaftliche Engpässe bei den freiberuflich tätigen Berufsgruppen, so die Initiative.

Als „Krönung dieser Entwicklung“ plane man, die ambulante Versorgung künftig in stationären Einrichtungen zu integrieren. Dabei stehe fest, dass die Kosten der individuellen Versorgung/Behandlung/Betreuung in einer stationären Einrichtung erheblich höher seien als im ambulanten Bereich.

Drohende Versorgungslücken

Hinzu komme, dass die Einführung von Fallpauschalen dazu beitrage, dass eine große Anzahl stationärer Einrichtungen nicht länger existenzfähig bleibe. Die Folge seien regionale Versorungslücken, die „auf dem Rücken der Beitragszahler ausgetragen“ würden.

In Bezug auf die Einnahmenseite gebe es keinerlei Überlegungen der Gesundheitspolitik, die Einnahmen der Kranken- und Pflegeversicherungen zu bündeln, um „Schnittstellenbrüche“ durch unterschiedliche Budgets in der Versorgung und Finanzierung zu beenden.

Insgesamt zu wenig Nachhaltigkeit

Insgesamt keine der gesetzlichen Maßnahmen nachhaltig dazu bei, die notwendige und wichtige integrierte Versorgung/Behandlung/Betreuung der Versicherten/Patienten/Pflegebedürftigen verpflichtend zu realisieren. Dabei könnten auf diese Weise Mehrfachbehandlungen und Fehlbehandlungen zu Gunsten des finanziellen Aufwands bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung minimiert werden. Denn die bestehende Überversorgung führe automatisch zu einer Fehlversorgung und schädige die Gesamtstrukturen des Gesundheitssystems. Die Folge seien Rationierungen der Leistungen für die Versicherten und die Berufsgruppen und Institutionen der Versorgung/Behandlung/Betreuung.

Neben den bereits vorhandenen Institutionen wie IQWIG, G-BA, InEK will die Politik ein weiteres Qualitätsinstitut einführen. Damit soll mit immer weniger Vergütung und noch weniger Personal die Qualität der Versorgung gestärkt werden, gleichzeitig aber der „unqualifizierte Einfluss durch politische Mandatsträger forciert“ werden.