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Übernahme von Verantwortung mit „Professioneller Prothesendekontamination“
Ohne Intensivprophylaxe bekommen viele Patienten im höheren Alter spezifische orale Probleme: Gründe sind ein verändertes Mundmilieu, zu geringer Speichelfluss, ein verändertes, resistentes Keimspektrum und oft nicht altersgerechter, schwierig handhabbarer und noch schwieriger pflegbarer Zahnersatz.

Ohne Intensivprophylaxe bekommen viele Patienten im höheren Alter spezifische orale Probleme: Gründe sind ein verändertes Mundmilieu, zu geringer Speichelfluss, ein verändertes, resistentes Keimspektrum und oft nicht altersgerechter, schwierig handhabbarer und noch schwieriger pflegbarer Zahnersatz.

Ohne Intensivprophylaxe drohen vielen Patienten im höheren Alter spezifische orale Probleme. Gewichtige Gründe dafür sind das veränderte Mundmilieu bei häufig zu geringem Speichelfluss (andauernde Mundtrockenheit), ein verändertes, resistentes Keimspektrum und oft auch nicht altersgerechter, schwierig handhabbarer und noch schwieriger pflegbarer Zahnersatz. Hier kommen dann gegebenenfalls „neue“ Verantwortlichkeiten auf die Praxis zu.

Die „Messung der Speichelfließrate“ (Speichelmengenproduktion) entsprechend 3712 GOÄ (Ä3712) ist eine delegierbare Leistung, nicht aber Indikationsstellung und Diagnostik. Sinkt die Speichelfließrate unter den kritischen Wert von zwei Millilitern in zwei Minuten, ist das ein Signal zu besonderer Beobachtung, eventuell bereits zum Handeln (Anamnese, Untersuchung, Ursachenerforschung, Speichelanregung/-substitution).

Speicheltests: Eckleistungen der Senioren-Prophylaxe

Sie sind gegebenenfalls von hoher Relevanz, insbesondere wenn weitere Erkrankungen und Medikation mit Nebenwirkung in Bezug auf Mundtrockenheit hinzukommen. Derartige Medikamente können zum Beispiel sein: Antiallergika/Antihistaminika, Antidepressiva, Parkinsonmittel, Betablocker, Analgetika oder Sedativa und andere (siehe Packungsbeilagen oder spezielle Onlineregister).

Für die Behandlung der Ursachen von Mundtrockenheit sind in aller Regel Ärzte zuständig, zur Milderung der Symptome und der oralen Begleiterscheinungen können Zahnärzte beitragen. So könnte etwa ein diesbezügliches spezielles Präventionsprogramm aussehen:

Individuelles Präventionsprogramm unter anderem für „Senioren“

  • Anamnese plus klinische und gegebenenfalls apparative Untersuchungen (Ä6, Ä5000), (ergänzende) Beratung (Ä1, Ä3), Mundhygienestatus/-remotivation (1000, 1010),
  • Erhebung von Parodontalindices (4005),
  • eventuell Speicheltest (3712, 3714 und 3715 GOÄ),
  • eventuell Speichelsubstitution bei entsprechender Speichelfließrate,
  • Speichelanregung mit zuckerfreiem Kaugummi, häufiges Wassertrinken ohne Zucker/CO2,
  • gegebenenfalls weitere labortechnische Untersuchungen (SM-/LB-Test, Candida-Test etc.),
  • Entschärfen aller Kanten und Grate, Aufpolieren der vorhandenen Füllungen (2130, 4030),
  • Übungen mit altersgerechten Bürstengriffen/-formen, je nach Taktitilät/Behinderung (6190),
  • Empfehlungen von und Umgang mit Fluoridzahnpaste, CHX-Spülmittel, Prothesenreiniger,
  • regelmäßige CHX-Gelanwendungen in Trägerschiene (1030, gegebenenfalls FMD – siehe DZW 4/18),
  • Einüben des regelmäßigen häuslichen Einbürstens von Fluorid-Gel,
  • regelmäßige Fluoridbehandlung in der Praxis mit Langzeitlackierung (1020 GOZ) oder
  • hochdosierter CHX-Lackierung speziell der Zahnhälse und Interdentalräume (Analogleistung),
  • verkürzte Intervalle für Bissflügelaufnahmen (Ä5000),
  • verkürzte Intervalle für „Professionelle Zahnreinigung – PZR“ (1040), zum Beispiel je Quartal,
  • gegebenenfalls Anwendung eines Kariesmanagement-Programms (Detektion, protektive Observation),
  • Einüben einer speziellen, gründlichen Zahnersatz-/Prothesenpflege mit adäquaten Hilfsmitteln,
  • plus zusätzliche Professionelle Prothesenreinigung/-dekontamination (5260a),
  • und gegebenenfalls antimykotische Prothesenlackierung (zum Beispiel 5250a) etc.

Professionelle Prothesendekontamination

Die „Professionelle Prothesenreinigung“ (präziser „Dekontamination“) ist eine logische Folgeleistung einer „Full-mouth-Disinfection“, einer systematischen Reinigung aller Mundschleimhäute, meist mit Chlorhexidin-Präparaten. Darüber wurde hier ausführlich berichtet.

Die Prothesenreinigung ist professionell, weil sie von Angehörigen der zahnmedizinischen Profession durchgeführt wird. Sie ist unverzichtbar, weil nach sorgfältiger zahnmedizinischer Dekontamination des Mundraums von gefährdenden intraoralen Bakterien – ohne gleichzeitige, wirksame Dekontamination der gegebenenfalls getragenen Prothesen (Schienen, Hilfsmitteln etc.) – ausgehend von diesen die rasche Keimwiederbesiedlung im gesamten Mundraum erfolgt.

Ältere Prothesenkunststoffe sind unter Umständen „durchseucht“ mit Bakterien und Pilzen; ein „Sauerstoff-Sprudeltablettenbad“ oder eine Zahnbürstenbearbeitung reicht da in keiner Weise. Gefragt ist systematische Weich- und insbesondere Hartbelagentfernung, bakterizid tiefenreinigendes Ultraschallbad, Glättung der Nischenräume, sorgfältige Vollpolitur und eventuell die Versiegelung der Kunststoffbasis (-sättel) und/oder eine antimykotische Kunststofflackierung (analog 5270a GOZ, Teilunterfütterung). Es ist in derartigen Fällen sogar an vollständige Rebasierung oder auch Neuanfertigung zu denken

Candidabesiedlung von Prothesen

„Sowohl bei Teil- als auch bei Vollprothesenträgern ist eine Prothesenstomatitis keine Seltenheit, das Vorkommen liegt im Schnitt bei ca. 40 Prozent. Eine mikrobiologische Untersuchung zeigt dann häufig einen starken Befall durch unterschiedliche Candida-Arten. Die Ausräumung des Sprosspilzes kann sich als schwierig erweisen. Dessen Pseudohyphen können nämlich auch den Kunststoff der Prothese durchsetzen und sind deshalb durch konventionelle Reinigung nicht zu eliminieren.

Auch bei intraoraler mechanischer Dekontamination verbleiben Sprosspilze im Kunststoff, besiedeln beim Tragen des Ersatzes umgehend wieder Nachbarstrukturen und induzieren von dort eine Reinfektion. Bei rezidivierender schwerer Candidiasis muss die Prothese erneuert werden.“

Zitate aus „Prävention: Mundgesundheit im Alter“, Eder Ch. DZW 7/17, S. 10 (Nachdruck aus „Zahn.Medizin.Technik“, Wien, Ausgabe 12/16).

Ermöglichung der Prothesenpflege

Eine recht spezielle Prohylaxe stellt bei alten, unter Umständen mit den Händen nicht mehr so geschickten Prothesenträgern die Verbesserung der Prothesengängigkeit, -verankerung und -lösbarkeit dar, welche die Durchführung effektiver und regelmäßiger Mundhygienemaßnahmen fördern.

Dazu bedarf es besonderer Beratungen, Übungen und gegebenenfalls Grifftechniken. Nicht selten ist auch eine Ausstattung des Zahnersatzes mit gut zu ertastenden, „griffigen“ Vorrichtungen im Zentrum der Prothese vestibulär links und rechts erforderlich, etwa als fingernagelbreite, in Fingernagelstärke abstehende Drahtbügel (ähnlich einer halben Büroklammer etc.).