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Zahntechnik: Ohne qualifizierte Ausbildung kein Patientenschutz

„Auch wenn mittels CAD/CAM und 3-D-Druck inzwischen qualitativ gute Produkte im Bereich des Zahnersatzes entstehen, bleibt die zahntechnische Ausbildung im Handwerk eine Grundvoraussetzung zur Qualitätssicherung bei der Herstellung von Zahnersatz.“ So erläutert Karola Krell, Referatsleiterin Zahntechnik im Verband medizinischer Fachberufe e.V., die berufspolitische Positionierung ihres Verbandes für Zahntechniker (www.vmf-online.de).

Zahntechnikerin bei der Arbeit

VMF: Die zahntechnische Ausbildung im Handwerk bleibt eine Grundvoraussetzung zur Qualitätssicherung bei der Herstellung von Zahnersatz.

Meisterpflicht auch im Praxislabor

Das bewährte Prinzip der dualen Ausbildung im Zahntechnikerhandwerk gelte es zu bewahren und so den Patientenschutz und die Qualität der Herstellung von Zahnersatz zu sichern. Um mit der aktuellen Entwicklung mitzuhalten, sei eine Modernisierung der Ausbildungsordnung vom 11. Dezember 1997 notwendig. „Wir wenden uns damit gegen Teilqualifizierungsmaßnahmen, die für Berufsfremde im Bereich CAD/CAM angeboten werden. Gleichzeitig unterstützen wir die Meisterpflicht im gewerblichen zahntechnischen Labor und befürworten diese auch für das Praxislabor.“

Um die Qualität der Ausbildung und die Vergleichbarkeit bei Gesellen- und Meisterprüfungen im Zahntechniker-Handwerk zu sichern, biete der Verband medizinischer Fachberufe e.V. allen Institutionen im Zahntechnikerhandwerk eine aktive Zusammenarbeit an. „Auch Wiedereinsteiger und ältere Arbeitnehmer sollten im Bereich der Digitalisierung und moderner Werkstoffkunde adäquat nachqualifiziert werden, um Arbeitsplätze zu sichern und damit die wohnortnahe Patientenversorgung zu gewährleisten“, heißt es in dem Positionspapier weiter.

Rechtlichen Rahmen überdenken

Als Interessenvertretung für Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahntechniker sieht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. die enge Zusammenarbeit zwischen Zahnarzt und zahntechnischem Meisterlabor als ein zentrales Element. Allerdings müsse der dafür geltende rechtliche Rahmen neu überdacht werden. Krell: „Ein Beispiel ist das individuelle Anpassen von Frontzahnrestaurationen. Es gibt Zahnärzte, die ihre Patienten zur Optimierung des Zahnersatzes direkt in die Dentallabore verweisen. Dort werden Leistungen wie Feinkorrektur von Form, Farbe und Funktion durchaus auch im Mund des Patienten erbracht. Das ist mit Blick auf das Zahnheilkundegesetz nicht erlaubt. Insbesondere angestellte Zahntechniker brauchen hier eine rechtliche Absicherung.“

Um die Zusammenarbeit zwischen Zahnarztpraxis und zahntechnischem Labor zu verbessern, regt der Verband medizinischer Fachberufe e.V. gemeinsame Schulungen, berufsübergreifende Qualitätszirkel und gegenseitige Hospitationen von Zahntechnikern und Zahnmedizinischen Fachangestellten an.

E-Health auch für Gesundheitshandwerke

Im Rahmen der Digitalisierung könne die geplante Telematikinfrastruktur über die gemeinsame Nutzung der Gesundheitsdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte mit Zustimmung der Patentinnen und Patienten diverse Synergien erzeugen. „Bedingt durch die Regelung im E-Health-Gesetz wird jedoch allen Gesundheitshandwerkern die Leseberechtigung der Gesundheitsdaten grundsätzlich verweigert. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. fordert von der Bundesregierung die Leseberechtigung nach einem abgestuften Modell – auch für die Zahntechniker/innen und die anderen Gesundheitshandwerker“, heißt es.