Wie gehen Zahnarztpraxen in Deutschland mit der gegenwärtigen Coronakrise um? Welche Auswirkungen haben der Shutdown und die nun einsetzenden Lockerungsregelungen auf sie?
Unterstützung für die Zahnarztpraxen in Coronazeiten: Recht, Hygiene, Infektionsschutz, Arbeitsrecht, Steuern, Abrechnung, Patientenaufklärung und -behandlung
Aktuell hat der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) eine Stellungnahme zum Corona-Risikomanagement in der Zahnarztpraxis veröffentlicht.
Wie Sie Patientenwünschen widersprechen und glaubwürdig Absagen erteilen, ohne die Vertrauensbasis zu zerstören.
Zahngesundheit Frechen feiert Erweiterung mit starken Partnern und finnischem Hightech
Was haben autofahrende Nagetiere und Mitarbeiter mit Handlungspielraum und Entscheidungsfreiheit gemeinsam? Spaß bei dem, was sie tun!
Die Behandlung von Patienten, die bereits Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung der unteren Atemwege haben, sollte nach Möglichkeit auf die Zeit nach der Erkrankung verschoben werden.
Ab dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Impfverweigerung kann zur Kündigung führen, Wir verraten, was Praxisinhaber beachten sollten.
Direkt neben dem frisch errichteten Gradierwerk im Solegarten St. Jakob in Kevelaer am Niederrhein hat im Januar ein neuer Gebäudekomplex mit Hotel und ärztlichen Versorgungszentren eröffnet.
O du fröhliche … Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Arbeitsrechtler und Professor an der Hochschule Fresenius, erklärt im Interview, was arbeitsrechtlich zu beachten ist.
Weiterbildung: Dr. Z Akademie für Zahnärzte gegründet
Bei Personalmangel kann ein Telefonservice Lösung bieten.
Wird der Urlaub nicht im Kalenderjahr gewährt und genommen, verfällt er. Nach Rechtsprechung ist dafür aber ein ausdrücklicher Hinweis des Arbeitgebers erforderlich.
Digitalisierung in der Praxis – was ist heute schon möglich, was ist sinnvoll? Fünf Bereiche hat ApoHealth dafür ausgemacht und stellt sie in einem Leitfaden mit Tipps und Checklisten vor.
BVMed setzt sich dafür ein, dass die Hygienekosten zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes vollumfänglich durch die GKV erstattet werden.