Nach dem Antikorruptionsgesetz: Was ist erlaubte Kooperation, was strafbewehrte Korruption?
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen hat eine nicht unerhebliche Verunsicherung auf den gesamten Gesundheitsmarkt Einzug gehalten: Was ist (noch) erlaubte Kooperation, was ist strafbewehrte Korruption? Die Fachanwälte RA Dr. Karl-Heinz Schnieder und Dr. Tobias Witte geben Auskunft.