Laut dem Arztbewertungsportal Jameda hat eine Hamburger Zahnärztin einen Doktortitel. Das ist aber ein Irrtum, der sich über Datensätze von Adressanbietern fälschlicherweise eingeschlichen hat. So gibt die betroffene Zahnärztin beispielsweise auf ihrer eigenen Praxis-Website keinen Titel an.
Jetzt musste die Zahnärztin einem Rechtsstreit ins Auge sehen. Denn der Wettbewerbszentrale war der ungerechtfertigte Titel aufgefallen, und die Zahnärztin wurde auch darüber informiert – in insgesamt sieben Mahnschreiben über einen Zeitraum von einem halben Jahr verschickt wurden. Allerdings hat die Zahnärztin nicht darauf regiert und es unterlassen, Jameda darauf hinzuweisen und auf Änderung ihres Eintrags hinzuwirken.
Laut dem Landgericht Hamburg ist ein Arzt jedoch verpflichtet, für Klarheit zu sorgen und sich gegen die falsche Titelnennung zur Wehr zu setzen beziehungsweise auf Löschung der fehlerhaften Einträge zu drängen.
Das Landgericht Hamburg hat ihr jetzt jedenfalls in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil untersagt, den Titel „im geschäftlichen Verkehr zu verwenden“ oder „verwenden zu lassen“, sofern sie nicht nachweislich promoviert sei.