BÄK-Präsident Reinhardt befürwortet die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das Strafrecht bei Gewalt gegen Ärzte und Rettungskräfte zu verschärfen.
GKV-Kostenerstattung qua Ministererlass: Spahn will dem BMG über einen Zusatz im TSVG die Möglichkeit einräumen, Behandlungsmethoden zulasten der Krankenkassen zuzulassen.
Ärzte sollen Apps verschreiben können – Kabinett beschließt Entwurf für ein Digitale-Versorgung-Gesetz, die elektronische Patientenakte erhält ein eigenes Gesetz.
Zahnärzte sind im Gegensatz zu den Ärzten derzeit nicht vom finanziellen Schutzschirm im Entwurf des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes erfasst. KZBV, BZÄK und FVDZ fordern Nachbesserung.