Der Sommer ist da – ab 21. Juni auch offiziell. Doch schweißtreibende Temperaturen, warme Sandbäder und erfrischende Wasserspritzer sind nicht jedermanns Sache.
Wolkenloser Himmel, strahlender Sonnenschein und perfekte Badetemperaturen – wer jetzt auf der Arbeit davon tagträumt, der ist dem Volksmund zufolge urlaubsreif.
Wird der Urlaub nicht im Kalenderjahr gewährt und genommen, verfällt er. Nach Rechtsprechung ist dafür aber ein ausdrücklicher Hinweis des Arbeitgebers erforderlich.