RA und Zahnarzt Dr. Wieland Schinnenburg zum Thema fristlose Kündigung und Aufhebungsvertrag
Wenn Zahnärzte ihre Mitarbeiter bei schwerwiegenden Verfehlungen erwischen, wollen sie diese oft so schnell wie möglich loswerden. Nicht selten wird dann eine fristlose Kündigung angedroht. Als Alternative wird ein Aufhebungsvertrag angeboten.