Der DAHZ und die BZÄK legen einen Rahmenhygieneplan vor, der auf Basis der potenziellen Infektionsgefahr (Gefährdungsbeurteilung) konzipiert wurde, und der an die Praxis angepasst werden muss.
Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufbereitung von Medizinprodukten ist eine Vorbereitung (Vorbehandlung und Sammlung) notwendig, insbesondere dann, wenn sie zwischengelagert werden sollen.
Aktuell hat der Deutsche Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) eine Stellungnahme zum Corona-Risikomanagement in der Zahnarztpraxis veröffentlicht.