Frage nach "öffentlicher" und "privater" Verwertung wird verkompliziert
Wer Musik im Wartezimmer abspielt, muss eine Lizenz bei der GEMA erwerben. Allerdings gibt es Abgrenzungsprobleme zwischen "öffentlicher" und "privater" Vewertung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun noch verkompliziert.