Die „Sulkussterilisation“ ist weder als zutreffende noch analoge Bezeichnung möglich. Mag sein, dass die Kommentierung der KZBV zu den „Schnittstellen von Bema zu GOZ“ ein wenig dazu beigetragen hat? Bei der Nummer 0120 GOZ „Zuschlag für die Anwendung eines Lasers“ sagt sie aber unmissverständlich, dass dieser Zuschlag neben Bema-Leistungen nicht angesetzt werden kann – nur bei den elf in der Leistungsbeschreibung der 0120 genannten GOZ-Ziffern.