Gabriele Bengel informiert über die neuesten Entwicklungen und Angebote der Versicherer (1)
Nach der Württembergischen und der Deutschen Familienversicherung ist nun die DKV die dritte Gesellschaft am Markt der Zahnzusatzversicherungen, die im neuen Tarif KDTP100 für Zahnersatz 100 Prozent der erstattungsfähigen Gesamtkosten abzüglich der Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt. Der Patient hat also im Idealfall gar keinen Eigenanteil mehr zu tragen. Der bisherige Tarif KDT85 leistet 85 Prozent bei Zahnersatz und bleibt weiterhin am Markt.
Was angeratene Behandlung bedeutet – Gabriele Bengel informiert über die neuesten Entwicklungen (3)
Häufig kommt es vor, dass Patienten erst dann an eine Zahnzusatzversicherung denken, wenn ihr Zahnarzt eine Behandlungsbedürftigkeit festgestellt hat. Sie schließen schnell noch einen Vertrag ab – und sind dann enttäuscht, wenn der Versicherer die Leistung ablehnt.
Versicherungsexpertin Gabriele Bengel informiert über die neuesten Entwicklungen und Angebote (6)
Bei der Erstattung von Material- und Laborkosten durch die privaten Versicherer gibt es immer wieder Verdruss. Schon viele Gerichte mussten sich mit der Frage befassen, ob die Kürzung der Laborkosten durch den Versicherer rechtens war oder nicht.
Zahnzusatzversicherungen, kurz ZZV, sind die beliebtesten Krankenzusatzversicherungen. Im Internet werden viele, allerdings unterschiedliche als „Testsieger“ angepriesen. Was dahinter steckt, erklärt Versicherungsexpertin Gabriele Bengel.
Allianz und Versicherungskammer Bayern mit Neuheiten – Gabriele Bengel informiert über die neuesten Entwicklungen (2)
Die Allianz will bei jungen Leuten punkten: DentalPlus und DentalBest heißen ihre beiden neuen Zahntarife. Für beide gibt es digitale Services wie Online-Verwaltung und Rechnungseinreichung per Smartphone-App. Die bisherigen Tarife ZahnFit für Zahnbehandlung und Prophylaxe und ZahnPlus beziehungsweise ZahnBest für Zahnersatz werden parallel weiterhin angeboten.
Suche nach passendem Angebot etwas aufwendiger – Gabriele Bengel informiert über die neuesten Entwicklungen (4)
„Besteht eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung?“ fragt die AXA in ihrem Antrag auf Zahnzusatzversicherung. „Besteht eine Erkrankung oder Verletzung des Zahnhalteapparats (zum Beispiel Parodontitis, Gingivitis, Zahnfleischbluten)?“ will die Bayerische wissen. Und bei der Württembergischen lautet die Frage: „Besteht oder bestand in den letzten zwei Jahren eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung (zum Beispiel Parodontitis)?“