Neue Regelung ist am 1. September in Kraft getreten – Vorsorge wird gestärkt
Die Anfang September in Kraft getretene, neue Kinderrichtlinie stärkt besonders auch die vertragszahnärztliche Vorsorge für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, so die KZBV in einer Pressemitteilung zu den Änderungen. Das so genannte Gelbe Heft oder auch Kinderuntersuchungsheft enthält als Bestandteil der Regelung jetzt in Form von Ankreuzfeldern sechs Verweise vom Arzt zum Zahnarzt für Kinder vom sechsten bis zum 64. Lebensmonat.