MFA und ZFA liegen unter den TOP 10 der Berufsgruppen mit den höchsten krankheitsbedingten Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 (Wissenschaftliches Institut der AOK).
Zum 1. Januar 2021 ist eine Änderung des Berufskrankheitenrecht in Kraft getreten: Jetzt ist es möglich, die Anerkennung als Berufskrankheit zu erhalten und weiter in seinem Beruf zu arbeiten.