Zum 1. Januar 2021 ist eine Änderung des Berufskrankheitenrecht in Kraft getreten: Jetzt ist es möglich, die Anerkennung als Berufskrankheit zu erhalten und weiter in seinem Beruf zu arbeiten.
MFA und ZFA liegen unter den TOP 10 der Berufsgruppen mit den höchsten krankheitsbedingten Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 (Wissenschaftliches Institut der AOK).