Die Berufsverbände der Oralchirurgen (BDO) und der Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen (DGMKG) traten zum dritten Mal gemeinsam als Interessenvertretungen der neu definierten „operativen ZMK-Heilkunde“ auf.
Der BDO will für Zahnmediziner gleiche heilkundliche Berechtigungen wie für Mediziner anderer Fachrichtungen – zum Beispiel bei Medikationen und Arzneimittelverschreibung.