Eine Kritik von Fachanwältin Beate Bahner am Urteil des Landgerichts Hamburg
Wer keinen Doktortitel erworben hat, muss nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg dafür Sorge tragen, dass die fälschliche Bezeichnung im Internet als „Dr. med. dent.“ unterbleibt. Dies gilt selbst dann, wenn der Zahnarzt oder die Zahnärztin zu keinem Zeitpunkt selbst den Doktortitel geführt oder diese Angabe veranlasst hat. Eine Urteilskritik von der Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner.