Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegenüber einen Vertragsarzt wegen Untreue und Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot gefällt. Das Urteil ist milde, formuliert aber deutliche Konsequenzen.
Der BGH entschied: Ein Behandlungsvertrag zwischen der Zahnärztin und dem Patienten ist – jedenfalls konkludent – auf der Grundlage des Heil- und Kostenplans zustande gekommen.