Erneut schreibt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) zwei Preise für den Nachwuchs aus, die im Jahr 2025 im Rahmen der Jahrestagung der Fachgesellschaft, der Interna, im März 2025 vergeben werden: Der mit 2.000 Euro dotierte Young-Esthetics-Preis wird zum 18. Mal ausgelobt, der mit 1.500 Euro dotierte Dr.-Claude-Rufenacht-Promotionspreis wurde 2014 erstmals verliehen.
„Die Förderung des Nachwuchses ist ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft und einer ihrer zahlreichen Beiträge zur Qualitätssicherung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“, erklärt DGÄZ-Präsident Prof. Dr. mult. Robert Sader (Frankfurt). Darum hat die DGÄZ schon vor vielen Jahren zwei Preise etabliert, die jährlich vergeben werden.
Young Esthetics-Preis
Junge Zahnärzte oder Zahntechniker deren Approbation bzw. Gesellenprüfung maximal fünf Jahre zurückliegt, können sich für den Young Esthetics-Preis der DGÄZ bewerben, der mit 2000 Euro dotiert ist. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31. Januar 2025.
Ausgezeichnet werden mit diesem Preis Fallpräsentationen, bei denen es nicht um rein kosmetische Lösungen geht, sondern um die Rehabilitation von Patienten, die Ästhetik und Funktion verbindet. Bewertet wird, ob eine Therapie so geplant wurde, dass sie zu einem ästhetischen, funktionsgerechten sowie nachhaltigen Ergebnis führt und mit den richtigen Schritten erreicht wurde.
Bewerber müssen einen mit Fotos dokumentierten Fall einreichen, einschließlich der diagnostischen Unterlagen, der gestellten Diagnosen sowie eine Begründung der Therapieentscheidung. Modelle sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Promotionspreis
Mit dem Dr.-mult.-Claude-Rufenacht-Promotionspreis würdigt der Vorstand der DGÄZ die beste Promotionsarbeit auf dem Gebiet der ästhetischen Zahnmedizin. Dotiert ist der Preis mit 1.500 Euro. Dieser Betrag wird hälftig von der DGÄZ und vom Namensgeber getragen. Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 31. Dezember 2024.
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