Dass Praxisbetreiber frühzeitig an das Berufslebensende denken sollen, hat sich herumgesprochen. Doch welche Schritte sind notwendig? Lesen Sie hier den ersten Teil unserer Artikelreihe zur Praxisabgabe.
An die Kellergeräte denken
Betrachten wir die Praxisausstattung: Wer seine Praxisausstattung ständig auf einem Stand hält, der die Verkaufsfähigkeit wahrscheinlich macht, hat nicht nur für den Fall des geplanten Eintritts in den Ruhestand einen Vorteil. Vielmehr sichert er die jederzeitige Abgabe etwa im Falle einer Erkrankung oder gar der Berufsunfähigkeit in besonderem Maße ab. Ein Punkt der nicht mal eben so nachzubessern ist. Insbesondere, wenn die Praxisimmobilie zum Eigentum zählt. Mit aktueller Gerätschaft zu arbeiten, macht Freude und senkt die Lifecycle-Costs.
Wie kann eine Empfehlung lauten? Ist nach 15 bis 20 Jahren Nutzung die Einrichtung in die Jahre gekommen, bezahlt und abgeschrieben, idealerweise der steuerliche Abschreibevorteil für das verwendet, wofür er gedacht ist, nämlich das Ansparen für die Ersatzbeschaffung, kann mit den zu oft vernachlässigten „Kellergeräten“ (Kompressor, Wasserhygiene, Sauganlage etc.) begonnen werden.
Unverkäufliche analoge Praxen
Nicht durchdigitalisierte Praxen sind schlicht nicht verkäuflich. Die 3-D-Röntgentechnik wird zunehmend zum erwarteten Standard. Bei den Behandlungsplätzen gilt es, die Bedingungen der Ergonomie mit denen der übergeordneten Propriozeption in Einklang zu bringen. Eine Empfehlung ist es, gerätetechnische Investitionen, den Aufbau neuer Profitcenter bereits etwa mit dem 55. Lebensjahr anzugehen. So kann für die Inhaberschaft eine steuerlich günstige oder für die Übernehmerschaft vorteilhafte Finanzierungskonstellation zur Existenzgründung eingerichtet werden.
Widmet man dem Eingangs-, Empfangs-, Verwaltungs- und Wartebereich sowie den immer bedeutender werdenden Patientenbesprechungsraum Aufmerksamkeit, wird in der Regel auch hier eine Nachinvestition notwendig. Merksatz: „Es gibt keine zweite Möglichkeit, einen guten ersten Eindruck zu machen.”
Wer feststellt, dass er mit seinen 120 bis 140 Quadratmetern Praxisfläche keine in die Zukunft weisende, mehrbehandlerfähige und zur Veräußerung attraktive Praxisfläche zur Verfügung hat, muss bei Immobilieneigentum erweitern oder im günstigen Fall der angemieteten Praxisräume einen Blick in seinen Mietvertrag werfen. Auch eine Verlegung in neue Räume kann Vorteile bringen. Besonders dann, wenn die neue Lage für Patienten vorteilhaft ist.
Ohne Außendarstellung ist alles nichts
Eine Außendarstellung wird immer erzeugt, auch bei Untätigkeit. Sie begehrenswert zu gestalten, ist mit einem individuell zu erarbeitenden Corporate Design möglich. Testen Sie sich selbst und schreiben Sie einmal auf, weshalb Sie einen bestimmten Bäcker aufsuchen, Ihre Frisur einem bestimmten Friseur anvertrauen, eine bestimmte Autowerkstatt ansteuern oder etwa einen bestimmten Textilladen bevorzugen. Ähnliche Entscheidungspunkte trägt auch Ihre Patientenschaft im Kopf. Diese Entscheidungspunkte werden von Zeit zu Zeit überprüft. Dabei geht es oft unbewusst zu.
Wirksam sind individuell erarbeitete Designs für ein Logo (bitte nicht den stilisierten Molaren), für Drucksachen und Arbeitskleidung, Gebäudebeschriftung, Anzeigengestaltung, Praxisbroschüren sowie der Farb- und Formgebung der Praxiseinrichtung. Ein Praxisname, weg vom persönlichen Inhabernamen, begünstigt die Einwerbung von Sozia, anzustellenden Kollegen und erlaubt einen einfacheren Übergang bei Abgabe.
Internetauftritt ist unabdingbar
Die professionelle Verwirklichung eines Corporate Designs bringt für den Praxisbetrieb Patientensicherung. Für Neupatienten ist die Außendarstellung im Internet eine unabdingbare Voraussetzung zur Praxisauswahl. Es gewinnt, wer im Auftritt überzeugt, authentisch und sympathisch, frisch und aktuell erscheint. Der Aufwand ist nicht in Eisen gegossen. Zur Akzeptanz benötigt sie vielmehr die ständige Anpassung.
Etwa zweimal jährlich können Patienten gedruckte Neuerungen der Praxis ausgehändigt werden. Solche, die dann im Umfeld der Patienten besprochen und weitergereicht werden. Individuell erstellt wirken sie. Ihr Patient möchte aus Ihren Worten und Bildern aus Ihrer Praxis erfahren, welche Vorteile für ihn etwa die Behandlung unter dem Mikroskop hat.
Planung und Konsequenz sind gefragt. Wer sich alles auf einmal vornimmt, schafft wenig und handelt sich Frust ein. Alles auf einmal wird den Kostenrahmen sprengen. Aber eine vorgedachte, schriftlich niedergelegte Vorhabenliste leitet den Weg. Bei allen objektivierbaren Entscheidungspunkten – auch der Spaß und die Freude hin zu Neuem müssen erhalten bleiben; sie sind wichtiger Erfolgsfaktor. Und spätestens an diesem Punkt entscheidet der Praxisbetreiber zurecht allein.