Im dritten Teil der kleinen Reihe zum Thema Praxisabgabe bzw. Praxisübernahme geht es um wichtige Details, wenn Abgeber und Übernehmer sich in der Praxis treffen.
Der approbierte und zulassungsfähige Zahnarzt kann sich frei an jedem Punkt in Deutschland niederlassen. Horst Willeweit über die Praxisübernahme (Teil 2)
Da es sich bei der vertraglichen Gestaltung der Praxisabgabe um ein Herzstück der Beratung handelt, zeigen wir in sieben Artikeln auf, welche vertraglichen Regelungen Sicherheit bieten.
Das Personal gehört zu den tragenden Säulen der Praxis. Nach Einschätzung von Patienten ist das Personal neben dem Internetauftritt eines der wichtigsten Marketingfaktoren.
In vielen Zahnarztpraxen ist es üblich, angestellten Zahnärzten neben einem Grundgehalt eine monatliche variable Vergütung zu zahlen. Günstige Modelle sind bei einer spätere Praxisabgabe von Vorteil.
Die immateriellen Vermögensgegenstände, der ‚Goodwill‘, wird in einer Zahnarztpraxis maßgeblich durch den Patientenstamm und die Patientenkartei geprägt.