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Einheitliche Gebührenordnung ist ein Irrweg

Das Gutachten weist darauf hin, dass ein neuer Markt für „Premiumpatienten“ entstehen würde – die „Zwei-Klassen-Medizin“ also nicht abgebaut, sondern einen zusätzlichen Katalysator bekäme.

Das Gutachten weist darauf hin, dass ein neuer Markt für „Premiumpatienten“ entstehen würde – die „Zwei-Klassen-Medizin“ also nicht abgebaut, sondern einen zusätzlichen Katalysator bekäme.

Bundesärztekammer und PKV Verband haben vergangene Woche ein wissenschaftliches Gutachten zu der von der SPD in den Koalitionsverhandlungen geforderten Einführung einer einheitlichen Gebührenordnung für ärztliche Leistungen vorgelegt. Führende Juristen und Ökonomen weisen in der Studie „Einheitliche Vergütung im dualen Krankenversicherungssystem?“ nach, dass eine solche Gebührenordnung ein verfassungsrechtliches Unding wäre und gerade kein geeignete Mittel ist, um die intendierten Ziele zu erreichen, teilt der PVS Verband mit. Die Zeche zahlen müssten vielmehr die Versicherten und Patienten.

Fatale Folgen für die medizinische Versorgung

„Uns muss klar sein, dass Pate einer einheitlichen Gebührenordnung der heute in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende EBM sein würde“, erläutert Stefan Tilgner, Geschäftsführendes Mitglied im Vorstand des PVS Verbands. Würde diese Systematik auch in der privaten Krankenversicherung gelten, gingen allein in der ambulanten medizinischen Versorgung mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr an Honoraren verloren. Die Folgen wären fatal. Die Qualität der medizinischen Versorgung würde notgedrungen sinken, Fachpersonal entlassen, mit Praxisaufgaben muss gerechnet werden. Würden diese Honorarverluste kompensiert, zahlten die gesetzlich Versicherten mit höheren Beiträge die Zeche – ohne dass das System seinen Webfehler – die Budgetierung – verlöre.

Neuer Markt für „Premiumpatienten“ als Folge

Das Gutachten weist darauf hin, dass in diesem Szenario schnell ein neuer Markt für „Premiumpatienten“ entstehen wird – die „Zwei-Klassen-Medizin“ also nicht abgebaut würde, sondern einen zusätzlichen Katalysator bekäme. „Das Gutachten kommt gerade rechtzeitig, um die Politik davor zu bewahren, einen Irrweg einzuschlagen“, fasst Tilgner zusammen. „Komplexe Probleme verlangen anspruchsvolle Lösungen, keine Stammtischweisheiten“, so seine Kritik. „Wollen wir langfristig die Qualität der medizinischen Versorgung in unserem Land auf dem heutigen, hohen Niveau halten können, müssen wir vielmehr die Versicherten und Patienten stärker als heute in das Versorgungsgeschehen einbinden und vor allem Transparenz auch in den Kosten schaffen. Das geht nur mit einer Gebührenordnung, nicht mit einem Honorarverteilungsmechanismus wie dem EBM.“


Der PVS Verband

Der PVS Verband vertritt als Dachorganisation von bundesweit elf Privatärztlichen Verrechnungsstellen, die als ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen das privatärztliche Honorarmanagement im Auftrag ihrer Mitglieder übernehmen, die berufspolitischen Interessen von mehr als 25.000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und leitenden Krankenhausärzten.