Der Gesundheitsetat bewegt sich wieder in Richtung Vor-Corona-Niveau – und das deutlich. Der Einzelplan 15 des Regierungsentwurfes für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100) umfasst für 2023 Ausgaben von 22,06 Milliarden Euro gegenüber 64,36 Milliarden Euro in diesem Jahr. Das entspricht einem Minus von rund 66 Prozent.
Im Vor-Corona-Jahr lag das Soll bei 15,3 Milliarden Euro. Als Einnahmen sind 104,17 Millionen Euro rechnen (2022: 104,52 Millionen Euro) veranschlagt.
Zuweisungen und Zuschüsse bilden das Gros des Gesundheitsetats mit 20,26 Milliarden Euro (2022: 63,49 Milliarden Euro) vor den Investitionen mit 1,06 Milliarden Euro (2022: 82,17 Millionen Euro). Die „pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, die Zuführung an den Gesundheitsfonds, umfasst wie in den Vorjahren 14,5 Milliarden Euro. Hinzu kommt allerdings ein ergänzender Bundeszuschuss von zwei Milliarden Euro. Neu eingestellt ist ferner ein überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds von einer Milliarde Euro. Dagegen entfallen im nächsten Jahr die Zahlungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für Belastungen aufgrund der Sars-CoV-2-Pandemie, die in diesem Jahr noch 30,03 Milliarden Euro betragen.
Die Ausgaben für Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung schlagen mit 1,08 Milliarden Euro zu Buche (2022: 3,28 Milliarden Euro. Darin enthalten ist wie 2022 die pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung in Höhe von einer Milliarde Euro.
Für die Prävention und für die Gesundheitsverbände sind insgesamt 2,59 Milliarden Euro in den Etat eingestellt gegenüber 9,57 Milliarden Euro 2022. Darin enthalten sind Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus in Höhe von 119,4 Millionen Euro (2022: 1,9 Milliarden Euro). Die Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-CoV-2 summieren sich auf 2,03 Milliarden Euro (2022: 7,09 Milliarden Euro).