„Die Einführung der eGK für Asylsuchende ist ein längst überfälliger Schritt. Wir hoffen, dass die Entscheidung des Stadtrates in Trier ein Signal setzt und weitere Kommunen in Rheinland-Pfalz nachziehen“, sagt Sanitätsrat Dr. Helmut Stein, Vorstandsvorsitzender der KZV Rheinland-Pfalz.
Sanitätsrat Dr. Helmut Stein: „Zahnärzte können Patienten in Trier nun schnell und unkompliziert Hilfe leisten – unabhängig von den Öffnungszeiten des Sozialamts.“
(Foto: KZV-RP)
Patienten und behandelnde Zahnärzte profitieren
Die KZV Rheinland-Pfalz hat sich frühzeitig in Beratungen mit der Landesregierung und den Krankenkassen für die Einführung der eGK für Asylsuchende stark gemacht. Die Karte entlaste nicht nur die Kommune erheblich von Verwaltungsaufwand, der bisher durch die Ausgabe von Behandlungsscheinen entstanden ist. Auch die Patienten und die behandelnden Zahnärzte profitierten, sagt Stein. „Zahnärzte können Patienten in Trier nun schnell und unkompliziert Hilfe leisten – unabhängig von den Öffnungszeiten des Sozialamts, sondern immer dann, wenn diese gebraucht wird.“
Einheitlicher Leistungskatalog für Asylbewerber
Stein wirbt zudem für einen landesweit einheitlichen Leistungskatalog für Patienten, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden. Das Gesetz werde derzeit von den Kommunen sehr unterschiedlich ausgelegt. „Sowohl Patienten und zuständige Behörden als auch wir Zahnärzte wissen häufig nicht, wie die Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umgesetzt werden soll“, kritisiert Stein und fordert: „Wir brauchen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.“
Leistungskatalog bereits 2015 erarbeitet
Die KZV Rheinland-Pfalz hat bereits im vergangenen Jahr einen Leistungskatalog für die zahnmedizinische Versorgung von Asylbewerbern erarbeitet. Dieser definiert die Befund- und Therapiemöglichkeiten. Dabei geht er über die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen hinaus und sieht Leistungen der Zahnvorsorge und der Zahnerhaltung insbesondere für Kinder und Jugendliche vor. Der Leistungskatalog wurde den Kommunen über das Gesundheitsministerium zur Entscheidung vorgelegt.