Die ZÄK WL weist darauf hin, dass die Bezirksregierungen aktuell in Betrieben stichprobenartig die Einhaltung der Hygienevorgaben nach der Corona-Schutzverordnung NRW überprüfen.
Die Zahl der Haftungsfälle, ausgelöst durch den Vorwurf einer mangelhaften Hygiene, stieg in den vergangenen Jahren an. Eine Dokumentation der Standards und ihre Kontrolle sind unerlässlich!