Rechtsanwalt Franz-Emanuel Bosin erklärt, worauf man bei einer Kündigung während der Kurzarbeit achten muss: Der Zeitpunkt der Kündigung entscheidet, wie lange man Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat.
Für die Pandemiezeit gilt: Lücken, die im Erwerbseinkommen aufgrund der Pandemie (also bis zurzeit geplant 30. Juni 2021) entstanden sind, werden beim Bezug des Elterngeldes nicht berücksichtigt.