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Vorstandswahlen: Dr. Torsten Tomppert als Präsident bestätigt
Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Dr. Torsten Tomppert bleibt Präsident der baden-württembergischen Zahnärzteschaft. 

Auf der konstituierenden Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) am 5. Dezember 2020 in Stuttgart wurde der Vorstand neu gewählt, der bisherige Präsident Dr. Torsten Tomppert wurde dabei in seinem Amt bestätigt. Damit steht Tomppert in der 17. Kammerperiode 2021 bis 2024 an der Spitze der Berufsvertretung der baden-württembergischen Zahnärzteschaft.

Die erforderliche absolute Stimmenmehrheit erreichte er bereits im ersten Wahlgang. Tomppert, Jahrgang 1965, ist bereits seit 1999 standespolitisch aktiv und seit 2001 Delegierter der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer BW. „Ich betrachte das Wahlergebnis als Vertrauenskredit, den ich in den nächsten vier Jahren einlösen werde“, sagte Tomppert nach der Wahl.

Als Stellvertreter an die Seite Dr. Tompperts wählten die Delegierten Dr. Bert Bauder (Mannheim), Jahrgang 1963. Auch Bauder, ebenfalls seit den neunziger Jahren standespolitisch aktiv und seit 2005 Delegierter in der Vertreterversammlung der LZK BW, setzte sich im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit ohne Gegenkandidaten durch.

Als weitere Mitglieder des Vorstands wählten die Delegierten Dr. Norbert Struß (Freiburg), Dr. Hendrik Putze (Stuttgart) sowie Dr. Dr. Heiner Schneider (Metzingen) in den Vorstand. Die vier Vorsitzenden der Bezirkszahnärztekammern – Dr. Robert Heiden, Vorsitzender der Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe, Dr. Wilfried Forschner, Vorsitzender Bezirkszahnärztekammer Tübingen, Dr. Eberhard Montigel, Vorsitzender der Bezirkszahnärztekammer Stuttgart und Dr. Peter Riedel, Vorsitzender der Bezirkszahnärztekammer Freiburg komplementieren den Vorstand.

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ist die öffentliche Berufsvertretung der rund 12.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg und versteht sich als eine moderne, serviceorientierte Selbstverwaltung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.