Der Boom der Gesundheits-Apps hält an. Doch einem Test der Verbraucherzentrale NRW haben die Apps nicht standgehalten. Die Mehrheit der Anwendungen überzeugt jedoch nicht.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat 17 Gesundheits-Apps unter anderem von App-Anbietern, Pharmaunternehmen sowie Agenturen für Pharmakommunikation einer Prüfung unterzogen, die in erster Linie Bewegungsübungen oder das Führen eine Beschwerde- und Behandlungstagebuchs anbieten.
Drei Fragen haben dabei für die Verbraucherzentrale NRW im Fokus gestanden.
- Können Verbraucher vor der Anwendung erkennen, ob die App für sie gemacht ist?
- Empfiehlt die App vor der Anwendung einen Arztbesuch?
- Erbringen Gesundheits-Apps einen nachvollziehbaren Nachweis ihrer medizinischen Qualifikation?
Das Ergebnis der Untersuchung: Vier Apps lassen laut Angabe der Verbraucherzentrale gar keine Zielgruppenansprache erkennen. Zwei weitere richten sich allgemein an Personen, die Schmerzen vorbeugen wollen. Elf Apps sprechen Schmerzpatienten an, fünf davon wenden sich konkret an Patienten mit einer spezifischen Diagnose, wie beispielsweise Arthrose oder Rheuma. Sechs der getesteten Gesundheits-Apps richten laut Verbraucherzentrale NRW ihre Infos generell an Menschen mit Rücken- und Gelenkschmerzen.
App-Anbieter muss auf Arztbesuch hinweisen
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW müssen App-Anbieter zwingend darauf hinweisen, dass bei gesundheitlichen Problemen vorab ein Arzt hinzugezogen werden sollte und die fachlichen Quellen nennen, auf deren Grundlage die App entwickelt wurde.
Diese Mindestkriterien erfüllen jedoch gerade mal vier der elf Apps. Ebenfalls vier Apps fallen durchs Raster, weil der Hinweis auf den Arzt fehlt. Von den restlichen sieben Apps patzen drei, weil sie keine Informationsquelle nennen. Auch bei den Apps, die die Kriterien formal erfüllen, ist die Umsetzung sehr heterogen. Meistens wird lediglich eine Institution benannt statt fundierte, wissenschaftliche Nachweise zu liefern. Beispielsweise nennt eine App als Referenz ein Physiotherapiecenter, eine andere eine Universität. Einmal wird ein Arzt namentlich angegeben, in einem Fall eine Trainerin.
Forderung der Verbraucherzentrale
"Ganz gleich, ob beim Arztbesuch oder der Anwendung einer einschlägigen Gesundheits-App: Patienten sind auf verlässliche Informationen und Hilfe zur Klärung von Symptomen und Behandlung von Krankheiten angewiesen", sagt Wolfgang Schuldzinski.
Der NRW-Verbraucherzentralen-Chef fordert, dass entsprechende Auskunftspflichten der Anbieter bereits in der Produktbeschreibung im jeweiligen App-Store sowie in der App gesetzlich verankert werden. Außerdem sollten Patienten vor dem Gebrauch alle relevanten Informationen zugänglich gemacht werden.
Qualitative Kennzeichnung ist gefordert
Das ist bislang noch keine gültige Praxis. Während der Markt der mobilen Gesundheits-Apps rasant und ungehindert wächst, gibt's nur eine Handvoll Apps, die bislang offiziell hinsichtlich ihres medizinischen Gehalts und Nutzens zertifiziert worden sind. Eine qualitative Kennzeichnung von medizinischen Gesundheits-Apps ist laut Verbraucherzentrale NRW eine notwendige Voraussetzung für Anwender, um nützliche Apps zu identifizieren.
"Eine Gesundheits-App ersetzt nicht den Arztbesuch", richtet Schuldzinski auch einen dringenden Appell an hilfesuchende Patienten, "bei einem Angebot auf einem Market-Place stets zu prüfen, welchen Zweck die dargebotene App verfolgt und wer sie herausgibt, bevor sie das Angebot downloaden und nutzen." Die Studie der Verbraucherzentrale NRW zum gesundheitlichen Nutzen von kostenlosen Gesundheits-Apps gibt's im Internet unter verbraucherzentrale.nrw/gesundheitsapps. dzw