Seit langem begleitet der Zahnärztinnenverband Dentista e.V. die Erlebnisse von schwangeren angestellten und selbstständigen Zahnärztinnen auf der Suche nach Informationen, wie sich die beginnende (oder bereits erreichte) Mutterschaft auf ihre Berufstätigkeit auswirkt. Ein erstes Ergebnis dieser Arbeit ist die Erstellung des bekannten Ratgebers „Schwangerschaft“ in Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer.
Die Publikation ist eine große Stütze – allerdings bei weitem nicht ausreichend für die vielfältigen Fragen der Zahnärztinnen und auch vieler Zahnärzte.
Erhebliche Informationsdefizite vorhanden
Zudem erleben Dentista-Vorstandsmitglieder in Gesprächen mit jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie auch mit Arbeitgebern nicht selten erhebliche Informationsdefizite in den Körperschaften – rund um das Beschäftigungsverbot, das Still-Beschäftigungsverbot, die Mutterschutzzeit, Elternzeit, allgemeine Elterngeldhinweise etc. Hier ist beratende Expertise gefragt, die die beruflichen Rahmenbedingungen für einen mittlerweile erheblichen und steigenden Anteil der Mitglieder der Körperschaften betrifft. Beruf und Familie gehören zu den Key-Points der Interessen der jungen Generation, auch der jungen männlichen Zahnärzte.
Informationsnachmittag auf dem Deutschen Zahnärztetag
Dentista hält daher in den Körperschaften die Benennung eines „Mutterschutz-Lotsen“ (m/w) mit weitgehender Expertise in den entsprechenden Themenfeldern für erforderlich, um den Mitgliedern der Körperschaften eine sachkundige Anlaufstelle zu bieten.
Um dies zu unterstützen und grundlegende Erfahrungen und Sachstände zu übermitteln, hat Dentista am 9. November 2017 von 15 bis 17 Uhr im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages in Frankfurt, in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Lyck+Pätzold. healtcare+recht Mitarbeiter/innen aus den Verwaltungsebenen der Körperschaften zu einem Basis-Informationsnachmittag eingeladen.
Dabei wird die aktuelle Rechtslage aufbereitet übermittelt, auf der Grundlage der politischen Linie der Bundeszahnärztekammer im Bereich Beschäftigungsverbot.