Kopfgeld für Kieferorthopäden
Mit neuen Repressalien geht der VdAK-Landesverband Bayern gegen drei fristgerecht aus dem VdAK-Vertrag ausgestiegene Kieferorthopäden vor. Nachdem das von den VdAK-Kassen gegen die „Aussteiger“ beantragte Kassenentzugsverfahren abgelehnt wurde, schrieb der Landesverband Bayern sämtliche Behandler in der Region der drei Kollegen an. Der Inhalt: Seehofer habe eine Sondergenehmigung erteilt, wonach die Punkte für die Leistungen an Patienten ausgestiegener Kollegen, die von Kollegen übernommen werden, nicht im degressiven Punktwert berücksichtigt würden.
Zahngold ist Betriebsvermögen
Das zur Verwendung in der Praxis angeschaffte Zahngold gehört zum Betriebsvermögen. Das Gold kann der Zahnarzt an ein Dentallabor zur Verwendung im Rahmen der von ihm oder dem Labor erteilten Aufträge weitergeben. Es macht dabei keinen Unterschied, ob der Zahnarzt nur ab und an Dentalgold erwirbt oder einen gewissen Vorrat anlegt.