Vor dem Hintergrund der Neuformulierung des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung könnte den Ergebnissen des „Test für Medizinische Studiengänge“ (TMS) zukünftig eine wichtige Rolle zukommen.
Die Stiftung für Hochschulzulassung geht davon aus, dass ab dem Sommersemester 2020 ein Großteil der Hochschulen in den Studiengängen Humanmedizin, Tiermedizin und Zahnmedizin den TMS als Auswahlkriterium berücksichtigen werden. Dies gilt sowohl für das Auswahlverfahren der Hochschulen, über das mit 60 Prozent auch weiterhin der Großteil der zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben wird, als auch für die neu eingerichtete „zusätzliche Eignungsquote“, welche die bisherige Wartezeitquote ablösen und in diesem Zug einen Gesamtanteil von 10 Prozent in Anspruch nehmen wird.
Wer sich also ab dem Sommersemester 2020 für die Studiengänge Medizin (Humanmedizin), Tiermedizin und Zahnmedizin bewerben möchte, sollte 2019 am TMS teilnehmen, damit die individuellen Zulassungschancen verbessert werden.
Bewerbungsschluss für den TMS 2019 ist der 15. Januar 2019. Weitere Information zur Teilnahme, zur Durchführung und zum Umgang mit den Ergebnissen unter: www.tms-info.org (Hier geht es zur offiziellen Infobroschüre.)