Kolle sagte, er freue sich über die große Resonanz neuapprobierter Zahnärztinnen und Zahnärzte auf das von der PZVD erstmals parallel organisierte „Junge Forum Privatzahnmedizin“. Die besondere Atmosphäre der Veranstaltung und das spezielle Programmangebot werde die Teilnehmer dieses Kongresses definitiv „mit dem PZVD-Virus infizieren“, so Kolle. Neue Mitglieder seien natürlich herzlich willkommen, versicherte er augenzwinkernd.
Direkt nach der Begrüßung ging Kolle medias in res, indem er die fundamentale Kritik der Privatzahnärzte an der GOÄ-Novelle erläuterte und weiter vertiefte: Es sei evident, dass der derzeitige Entwurf zur ärztlichen Privatgebührenordnung primär die Interessen der an den Verhandlungen beteiligten Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe bediene, die Bedürfnisse der Ärzteschaft jedoch weitestgehend ignoriere. Anders könne der insgesamt zugebilligte Honorarzuwachs von 6,4 Prozent für die ersten drei Jahre bei einer Erhöhung der Zahl der Leistungspositionen von bisher ca. 2.500 auf geplante 4.500 und bei Einpreisung einer Arztstunde auf 100 Euro nicht interpretiert werden. Angesichts stark gestiegener und kontinuierlich weiter wachsender Kosten sei ein solcher Ansatz aus betriebswirtschaftlicher Sicht für die Arztpraxen „realitätsfremd“.
Faktisch Festpreisliste im Privatsektor
Das Tauschgeschäft „moderate Zuwachsraten gegen mehr Rechtssicherheit bei der Privatabrechnung“ sei für die Ärzte ein schlechter Handel. Genauso zu verurteilen sei die Einführung eines robusten Einfachsatzes mit massiv beschränkten Steigerungsmöglichkeiten und die Installation einer paritätisch besetzten Gemeinsamen Kommission (GeKo). Folge der Neuregelungen werde sein, dass 90 Prozent der ärztlichen Privatleistungen (sowie der von Zahnärzten genutzten GOÄ-Positionen) nicht mehr gesteigert werden könnten. Faktisch werde also eine dem EBM sehr ähnliche Festpreisliste im Privatsektor eingeführt.
Hart ging Kolle deshalb mit dem Verhandlungsführer der Bundesärztekammer in Sachen GOÄ, Dr. Klaus Reinhardt (zugleich Vorsitzender des GOÄ-Ausschusses der BÄK und Vorsitzender des Hartmannbunds), ins Gericht. Reinhardt sei vorzuwerfen, dass er mit diesem Reformentwurf sich daran beteilige, den Boden für die Einführung einer Einheitsversicherung („Bürgerversicherung“) durch die nächste Regierungskoalition zu bereiten. Im Diskurs über die neue Gebührenordnung bediene er sich zudem häufig eines manipulativen Umgangs mit der Sprache.
Ethischer Konflikt programmiert
Kolle machte in seinem Referat noch einen weiteren Aspekt deutlich: Mit der neuen GOÄ werde in der vorliegenden Version ein ethischer Konflikt programmiert, weil schwierige Krankheitsfälle unter diesen Voraussetzungen betriebswirtschaftlich eigentlich nicht mehr zu therapieren seien. Eine patientenindividuelle Medizin brauche jedoch eine Gebührenordnung mit adjustierbaren Steigerungsfaktoren. Denke man über eine sinnvolle Umstrukturierung der medizinischen Versorgung nach, sollte nach den Vorstellungen der Privatzahnärzte die „zwingend notwendige Überlebensmedizin“ über einen begrenzten Leistungskatalog und solidarisch abgesichert werden. Aufwendigere Verfahren müssten jedoch auch so gut bezahlt werden, dass sie bereitgehalten und erbracht werden können. Dies sei eben nicht über ein Solidarsystem für alle abzusichern.
Wenngleich mit einer Umsetzung der Reform durch den Verordnungsgeber noch in dieser Legislaturperiode nach derzeitigem Stand nicht mehr zu rechnen sei, werde die PZVD die weitere Entwicklung bei der neuen Privatgebührenordnung wachsam verfolgen und ihre Stimme erheben. Kolle appellierte abschließend an alle Zahnärzte, ihre ärztlichen Kolleginnen und Kollegen bei diesem Thema zu sensibilisieren.
Honorarkalkulation in der Praxis unverzichtbar
Wie (überlebens)wichtig gerade die Beibehaltung der Steigerungsmöglichkeiten in der Privatgebührenordnung und der aufmerksame und konsequente Umgang der Zahnärzte mit dem Thema Steigerungsfaktor ist, zeigte Dr. Susanne Woitzik, Wirtschaftswissenschaftlerin und ausgewiesene Expertin der Zahnärztlichen Abrechnungsgenossenschaft (ZA eG) in Sachen Betriebswirtschaft. Die zahnärztliche Praxis befinde sich seit Jahrzehnten ununterbrochen im Spannungsfeld politischer Entscheidungen – mit entsprechenden Konsequenzen sowohl für die Einnahmenseite als auch die Kostensituation.
In mehreren exemplarischen Berechnungen machte Woitzik unter Verwendung jüngster Daten aus dem KZBV-Jahrbuch 2016 deutlich, welche massiven Hebelwirkungen bei lediglich geringfügigen Veränderungen auf der Einnahmenseite einer Praxis schon bei festgeschriebener Weiterentwicklung auf der Kostenseite entstehen. Diese überproportionalen Folgen wirkten sich auf den Einnahmen-Überschuss und somit in letzter Konsequenz und (nachträglich) deutlich spürbar auf die Liquidität aus, rechnete sie vor. Dies gelte im positiven wie auch im negativen Sinne, also bei Steigerung oder Verlust von Einnahmen und sei vielen Zahnärzten in diesem Ausmaß leider immer noch nicht bekannt oder bewusst.
Die Honorarkalkulation sowie die genaue Kenntnis und der Abgleich zwischen erforderlichen und tatsächlichen Honorarumsätzen sei jedoch für den Erfolg des Unternehmens Zahnarztpraxis unverzichtbar. Überschlägig und schnell könne das jeder Praxisinhaber mit einfachen Tools wie dem Kombi-Kurzverzeichnis durchführen, besser und genauer auf Basis einer adaptierten Software wie beispielsweise der „Profitcenterrechnung“. Die Honorarkalkulation sei somit auch der wichtige erste Schritt in der Prozesskette eines Qualitätsmanagementsystems, das von A (Ansprüche durchsetzen) bis Z (Zeitmanagement) reiche. Woitzik wies in diesem Kontext auch auf die Bedeutung rechtssicherer Vereinbarungen mit den Patienten hin. Als weitere wichtige Faktoren nannte sie die zeitnahe und penible Behandlungsdokumentation und den professionellen Umgang mit den Themen Rechnungserstellung und Durchsetzung der Ansprüche (Forderungsmanagement). Dies sei durchaus in Eigenregie leistbar, wesentlich einfacher und ressourcenschonender aber in Zusammenarbeit mit einer zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft.
Präventives Vorgehen zahle sich im Übrigen auch hier aus, indem der Patient bereits früh über die Rechtssystematik im Privatsektor („Nicht alles, was berechnungsfähig ist, ist auch erstattungsfähig!“) aufgeklärt werde.
Eine Zusammenfassung aller weiteren Vorträge im Hauptprogramm des PZVD-Tages 2017 und des „Jungen Forums Privatzahnmedizin“ gibt es in Kürze bei www.pzvd.de und im nächsten „PZVD Brief“
In einem Exkurs berichtete Woitzik zum Schluss ihres Vortrags über aktuelle Daten der ZA für das Jahr 2016, wonach die Zahl der durch Kostenerstatter beanstandeten Rechnungen zwar insgesamt leicht gesunken sei. Privatversicherer und Beihilfestellen konzentrierten sich auch auf weniger Einzelthemen, würden aber zunehmend besser argumentativ antreten – mit entsprechendem Mehraufwand für die Praxis im Einzelfall. Im Ranking der Beanstandungsgründe führend seien nach wie vor: Analogie, Bemessen/Begründen und die Höhe der Material- und Laborkosten.
Freiberuflichkeit als Rückgrat der Gesundheitsversorgung
Dr. Heiner Garg, Wirtschaftswissenschaftler und Landesvorsitzender der FDP in Schleswig-Holstein gilt als exzellenter Kenner der Gesundheitsökonomie. Er referierte zum Thema „Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung“.
Bei der Weiterentwicklung des derzeitigen Gesundheitssystems, das nach wie vor im Hinblick auf Zugangsmöglichkeiten und Versorgung international eines der besten sei, stehe die FDP unverändert dafür, die Freiberuflichkeit zu stärken, betonte Garg zum Auftakt. Die freien Gesundheitsberufe blieben aus Sicht seiner Partei das Rückgrat der medizinischen Versorgung. Der vielzitierte Ausspruch der damaligen Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung Ulla Schmidt (SPD) aus dem Jahr 2003, es müsse „Schluss sein mit der Ideologie der Freiberuflichkeit“ sei eben nicht eine ungeschickte verbale Entgleisung gewesen, sondern eine aus heutiger Sicht eine fast genial anmutende Form des Politmarketings. Die Forderung bringe nämlich eine politische Programmatik auf den Punkt, die auf ein zentralistisch-planwirtschaftliches Gesundheitssystem hinauslaufe. Mit dem im darauffolgenden Jahr in Kraft getretenen „GKV-Modernisierungsgesetz/GMG“ habe die rot-grüne Regierungskoalition dann auch den Startschuss in Richtung zunehmende Industrialisierung der Medizin gegeben, indem sie die Beteiligung – damals noch fachübergreifender – Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) bei der Versorgung von Kassenpatienten ermöglicht habe. Parallel dazu sei, so Garg, die Idee einer „Bürgerversicherung“ entstanden. Wohl auch mit dem Ziel, an die milliardenschweren Altersrückstellungen der PKV zu kommen und damit die finanziell angeschlagene gesetzliche Krankenversicherung zu subventionieren. Da ein kompletter Systemwechsel jedoch verfassungsrechtlich höchst problematisch sei, werde von interessierter Seite derzeit der Versuch gestartet, im ersten Schritt ein einheitliches Vergütungssystem für GKV und PKV zu realisieren.
Politmarketing in Richtung Bürgerversicherung läuft
Auch die seit dem Jahr 2015 – durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – ermöglichte Gründung fachgruppengleicher MVZs werde die Freiberuflichkeit weiter aushöhlen, prognostizierte der Gesundheitsexperte der FDP. Dabei ziehe das Argument nachweislich nicht, dass solche Zentren Versorgungsengpässe im ländlichen Raum beseitigen könnten. Denn lediglich 14,1 Prozent würden in ländlichen Regionen gegründet, die große Mehrzahl also in Städten und Oberzentren, wo sie dann auch noch zusätzlich Ärzte aus dem ländlichen Raum absaugten.
Den nächsten Teil eines gelungenen Politmarketings in Richtung Bürgerversicherung erleben wir laut Garg im Augenblick und dies nicht zufällig zu Beginn des Bundestagswahljahres: Nach Veröffentlichung einer Bertelsmann-Studie werde insinuiert, dass ein Radikalumbau der Gesundheitsversorgung aller Beamten mit Integration in die GKV nachhaltige finanzielle Vorteile für die GKV und den Steuerzahler bringe. Der FDP-Ökonom bezeichnete die Studienergebnisse und Berechnungen insgesamt als unseriös und nicht nachvollziehbar, auch werde hier die verfassungsrechtliche Seite völlig ausgeblendet.
Klare Worte auch zum GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (Garg: „Selbstverwaltungsabschaffungsgesetz“): Die darin enthaltenen umfangreichen Durchgriffsrechte für das Bundesgesundheitsministerium und Dokumentationspflichten für die Selbstverwaltung führten in letzter Konsequenz ebenfalls zu einer weiteren Demontage freiberuflicher Strukturen. Die Lösung der meisten Probleme könnte nach den gesundheitspolitischen Vorstellungen der FDP so aussehen: Definition eines verpflichtenden Grundversicherungsschutzes und komplette Marktöffnung für darüber hinausgehende Leistungen (Jeder sucht sich Anbieter und Leistungsumfang selbst aus). Zunächst aber müsse die Politik den Mut haben, den Menschen klar zu machen, dass nicht alles, was möglich ist, in einem Solidarsystem angeboten werden könne.